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Bekämpfung von Neophyten Wenig Unterstützung im Kampf gegen Erdmandelgras

  • Der Solothurner Bauernverband verlangt von der Kantonsregierung Unterstützung im Kampf gegen den Neophyten Erdmandelgras.
  • Die zuständige Regierungsrätin verspricht die Prüfung einer kantonalen Meldepflicht und der Hilfe bei der Sanierung betroffener Felder.
  • Beim Bund will man weiterhin nichts von einer nationalen Meldepflicht wissen, dafür sei das Erdmandelgras zu wenig gefährlich.
  • Das Unkraut wird vor allem durch kontaminierte landwirtschaftliche Maschinen von Acker zu Acker übertragen.

Erdmandelgras

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Das Erdmandelgras (Cyperus esculentus) tauchte vor rund 30 Jahren erstmals in der Schweiz auf. Eingeschleppt wurde es vermutlich durch Zwiebelsetzlinge aus dem Ausland. Die Pflanze bildet ab den Wurzeln kleine Knöllchen (Mandeln), welche in Feldern das Gemüse verdrängen. Die Knöllchen sind zudem sehr resistent gegen viele Bekämpfungsmethoden.

Der Solothurner Bauernverband (SOBV) bittet Regierungsrätin Brigit Wyss in einem Brief um Hilfe im Kampf gegen das Erdmandelgras. Die invasive Pflanze breitet sich auch im Kanton Solothurn aus. Betroffene Felder (etwa mit Kartoffeln oder Zuckerrüben) liefern bis zur Hälfte weniger Ertrag. Bis jetzt kann das Unkraut nur mit grossen technischen Anstrengungen von Betroffenen Feldern entfernt werden. Es habe sich im Verband daher die Überzeugung durchgesetzt, dass Vorsorge besser sei als die Bekämpfung, so Bauernsekretär Peter Brügger.

Beim Kanton hätten die Bauern mit ihrem Anliegen «offene Türen» eingerannt, erklärt Felix Schibli, Leiter des Solothurner Amts für Landwirtschaft gegenüber Radio SRF. Regierungsrätin Brigit Wyss habe in einem Schreiben denn auch zugesagt, die Forderungen nach einer Meldepflicht und einem Bekämpfungsprogramm zu prüfen.

Zu kleines Schadenspotential

Mit der Unterstützung des SOBV im Rücken, sei der Kanton Solothurn nun auch beim Bund vorstellig geworden mit der Forderung nach einer nationalen Meldepflicht. Ein gemeinsames Vorgehen wäre besser als ein Alleingang, so Schibli. Vom Bundesamt für Landwirtschaft sei aber ein abschlägiger Bescheid eingegangen.

Einer nationalen Meldepflicht erteilt der Bund eine Absage. Das Erdmandelgras sei kein Quarantäne-Organismus, also kein «besonders gefährlicher, meldepflichtiger Schadorganismus für Pflanzen». Die Schweiz könne in diesem Fall nicht alleine eine Meldepflicht ausrufen. Dazu bräuchte es internationale Absprachen, so die Begründung. Ähnlich fiel die Antwort des Bundes laut Felix Schibli bereits auf eine Anfrage der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren aus.

Eine kantonale Meldepflicht wäre aber weiterhin möglich und werde nun geprüft. Bis dahin setzen der Kanton Solothurn und der Bauernverband auf eine freiwillige Meldepflicht. Weiter prüfen Kanton und SOBV gemeinsam Methoden, um das Erdmandelgras zu bekämpfen. Erfolgversprechend sei die Weiterentwicklung einer bestehenden Methode, mit der die Knöllchen des Neophyten im Boden mit heissem Dampf behandelt und damit zerstört werden.

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