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Christian Tesini (Aargauer Umweltdepartement): «Biberdamm entfernen ist keine Patentlösung.»
Aus Regi AG SO vom 04.01.2016.
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Aargau Solothurn Beschäftigen Biberdämme bald die Aargauer Justiz?

Sie stauen Flüsse. Dadurch überfluten Felder. Biberdämme sind nicht überall gerne gesehen. Deshalb wollen Gemeinden und Bauern die Bauwerke der Nager abreissen. Dies passt mehreren Naturschützern im Aargau nicht.

Seit einem Bundesgerichtsentscheid vor einem Jahr, dürfen die Naturschützer mitreden wenn es um bedrohte Tierarten geht. Damals ging es um einen Vogel, welcher der Kanton Bern abschiessen lassen wollte. Die Richter in Lausanne entschieden, dass sich die Naturschutzorganisationen gegen den Abschuss wehren können. Konkret: Es gelte das sogenannte Verbandsbeschwerderecht.

Der Kanton Aargau hat die Lehren aus diesem Fall gezogen, und zwar in Bezug auf eine andere geschützte Tierart: Den Biber. Möchte eine Gemeinde einen Biberdamm entfernen, muss dies öffentlich im Amtsblatt ausgeschrieben werden. Dies ermöglicht den Naturschutzorganisationen Einsprachen einzugeben.

Dies ist nun in zwei Fällen im Aargau auch passiert. Der eine Fall betrifft einen Biberdamm in Aarau. Dort wollen die Industriellen Betriebe IBA einen Damm entfernen, welcher das Grundwasser gefährdet. Im anderen Fall geht es um einen Damm in Wohlenschwil. Dort haben sich unter anderem die Bauern beklagt, dass der Biber ihr Gemüse isst.

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Johannes Jenny (Pro Natura): «Man kann einem wildlebenden Lebewessen nicht immer wieder den Lebensraum zerstören»
02:24 min
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Rechtsstreit bis vor Bundesgericht?

Ein Abbruch dieser Biberdämme wollen die Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF und Birdlife jedoch nicht akzeptieren. Sie machen Einsprachen. «Man kann doch einem wildlebenden Lebewesen nicht immer wieder den Lebensraum zerstören», sagte Johannes Jenny, Geschäftsführer von Pro Natura, gegenüber Radio SRF.

Dabei wollen die Naturschützer offenbar weit gehen. «Ich hoffe nicht, dass wir bis vor Bundesgericht gehen müssen», so Jenny. Aber es sei auch klar, dass eine bundesrechtlich geschützte Tierart Vorrang vor lokalen Interessen habe. Damit ist klar: So einfach können störende Biberdämme im Aargau nicht mehr abgerissen werden.

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