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Tathergang geklärt
Aus Schweiz aktuell vom 15.05.2015.
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Aargau Solothurn Bluttat von Würenlingen: Täter feuerte 14 Schüsse ab

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat neue Details veröffentlicht zum Tötungsdelikt in Würenlingen. Demnach gab der Täter 14 Schüsse ab. Die Tötung des Nachbarn war nicht geplant.

Neue Details zur Bluttat mit fünf Toten im Aargauischen Würenlingen: Der 36-jährige Täter erschoss mit insgesamt 14 Schüssen seine Schwiegereltern, seinen Schwager und einen Nachbarn, bevor er sich selber richtete. Die Tötung des Nachbarn war gemäss Aargauer Staatsanwaltschaft nicht geplant. Das Motiv ist vorerst unklar.

Zufälliges viertes Opfer

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14 Schüsse feuerte Täter von Würenlingen ab (15.05.15)
01:55 min
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Zehn Schüsse feuerte er im Haus der Schwiegereltern ab, wie die Staats-anwaltschaft mitteilt. Gestützt auf die Erkenntnisse des kriminaltechnischen Dienstes hatte der Täter unmittelbar, nachdem ihm sein Schwiegervater die Tür geöffnet hatte, zuerst seinen Schwiegervater, danach seinen Schwager und seine Schwiegermutter getötet.

Man kann davon ausgehen, dass die Tat, seine Schwiegereltern und seinen Schwager umzubringen, durchaus geplant war.
Autor: Fiona Strebel Mediensprecherin Staatsanwaltschaft Aargau

Die Vermutung, dass die vierte Tötung nicht geplant und der Täter seinem Opfer zufällig begegnet war, hat sich laut Staatsanwaltschaft erhärtet. Man gehe davon aus, dass der Täter sein viertes Opfer auf dem Rückweg zu seinem Auto «im Vorbeigehen» erschossen habe.

Der Täter hielt auf dem Kiesweg kurz inne, schoss auf den im Garten stehenden Nachbarn und ging ein paar Schritte weiter, bevor er sich selbst richtete.

Streit wegen Erbschaft

Der Täter

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Der Schweizer mit türkischer Abstammung war neun Tage vor der Tat aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden. Er war am 24. März eingewiesen worden mit einer fürsorgerischen Unterbringung wegen Selbst- und Fremdgefährdung. Die Kantonspolizei Schwyz hatte im März 2015 und 2012 seine Wohnung nach Waffen durchsucht, dabei aber nichts gefunden.

Wie und wann der Täter an die nicht registrierte Tatwaffe kam, weiss die Staatsanwaltschaft vorerst nicht. Am Wohnort des Täters im Kanton Schwyz wurden viele Unterlagen beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich mehr Erkenntnisse aus den Auswertungen.

Das Motiv der Bluttat ist noch nicht klar. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen gesichert ist gemäss Staatsanwaltschaft lediglich, dass dem Tötungsdelikt Erbschaftsstreitigkeiten um einen grösseren Geldbetrag vorausgegangen waren.

Weitere Erkenntnisse in Bezug auf ein mögliches Tatmotiv erhofft sich die Staatsanwaltschaft von der Auswertung der sichergestellten Datenträger am Wohnort des Täters. Insbesondere steht die Frage im Raum, ob der Tat Drohungen vorausgegangen waren.

Ausserdem sollen gemäss Behörden noch mehrere Zeugen aus dem Umfeld des Täters und der Opfer befragt werden.

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