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Aargau Solothurn Bözberger Pistolenknatsch: Viel Lärm um (fast) nichts

Ein angeblicher Skandal rund um eine Softair-Pistole in einem Klassenzimmer beschäftigte die Aargauer Gemeinde und die Medien wochenlang. Nun sagt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach: Es war eine Verwechslung. Eine Busse muss der Lehrer dennoch bezahlen.

Bözberg ist eine ländliche Gemeinde bei Brugg, idyllisch gelegen im Grünen. Knall auf Fall war es vorbei mit der Idylle, als der «Blick» im vergangenen November titelte: «Primarlehrer schoss vor Schülern mit einer Softair-Pistole: Hat der einen Knall?»

Der Lehrer war von der Schulleitung gebeten worden, seinen Schülern einen Vortrag über die Gefährlichkeit von Softair-Pistolen zu halten. Denn zwei Schüler waren einige Zeit zuvor mit einer solchen Pistole erwischt worden.

Lehrer freigestellt

Der Lehrer folgte der Bitte der Schulleitung, was für ihn weitreichende Konsequenzen hatte. Die Polizei kam, durchsuchte Schulzimmer, das Auto und das Haus des Lehrers. Jemand hatte den Lehrer angezeigt wegen Nötigung und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach nahm in der Folge Ermittlungen auf. Und die Schule entschied, den Lehrer freizustellen, um «den Schulbetrieb zu beruhigen». Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen. Wie sie in der Medienmitteilung vom Donnerstag schreibt, handelt es sich um eine Verwechslung.

Spielzeugpistole für alle erkennbar

Softair-Pistole
Legende: Eine Spielzeug- und eine Softair-Pistole waren involviert. Keystone (Symbolbild)

Tatsache sei, dass der Lehrer einige Tage nach dem Vortrag über die echte Softair-Pistole einen Witz gemacht habe mit einer harmlosen Spielzeugpistole. Er habe sich die Spielzeugpistole an den Kopf gehalten und den Schülern gesagt, er drücke ab, falls diese die korrekte Antwort auf eine Mathematikaufgabe nicht wüssten.

Die Strafuntersuchung habe ergeben, dass alle Schüler erkannt hätten, dass es sich um eine Spielzeugpistole handle, und dass deren Benutzung nicht ernst gemeint gewesen war. Zur Verwechslung mit dem Sachverhalt sei es gekommen «aufgrund einer inhaltlich falschen Übermittlung zwischen den involvierten Personen», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Schulleitung kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren wegen versuchter Nötigung deshalb eingestellt, aber einen Strafbefehl wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz erlassen. Der Lehrer muss eine Busse von 100 Franken bezahlen. Auf Anfrage von Radio SRF heisst es bei der Staatsanwaltschaft, der Lehrer habe über keinen Waffentragschein verfügt.

Audio
Bözberg: Viel Lärm um (fast) nichts
02:10 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 10 Sekunden.

Weshalb aber wird der Lehrer bestraft und nicht die Schulleitung, auf deren Wunsch der Lehrer die Softair-Pistole seinen Schülern demonstrierte? «Aus strafrechtlicher Sicht besteht kein Grund, die Schulleitung zur Rechenschaft zu ziehen», sagt Mediensprecherin Sandra Zuber. Beim vorliegenden Fall handle es sich lediglich um eine Übertretung des Gesetzes, deshalb könne man die Schulleitung nicht wegen Anstiftung verurteilen.

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