Passiert sei der Vorfall am Mittwochmorgen, kurz nach 5.50 Uhr, schreibt die Solothurner Kantonspolizei in einer Mitteilung. Als Hitzequelle habe der Mann einen Wasserkocher benutzt, hat die Polizei im Laufe des Tages herausgefunden.
Das Personal des Gefängnisses habe rasch gehandelt, so konnte Schlimmeres verhindert werden, so die Polizei weiter. Die Feuerwehr konnte den Brand rasch löschen. Beim Feuer entstand ein Schaden von mehreren tausend Franken. Der Mann konnte das Spital verlassen, er ist wieder zurück im Untersuchungsgefängnis.
Nach Strafverfahren läuft nun Zivilverfahren
Der Brandstifter der Solothurner St. Ursen-Kathedrale müsste eigentlich auf freien Fuss gesetzt werden. Eine Verwahrung des Mannes sei nicht zulässig. Dies hat das Bundesgericht Anfang Oktober 2016 entschieden. Es bestätigte damit das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn.
Nur: Der Mann blieb eingesperrt, weil die Behörden einen neuen Weg einschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft hat bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Gefährdungsmeldung eingereicht.
Damit verlagerte sich das Verfahren von der straf- auf die zivilrechtliche Ebene und der Freilassungsentscheid des Bundesgerichts wird – juristisch gesehen – nicht umgangen. Die KESB muss prüfen, welche Betreuungsmassnahmen nötig sind – zum Schutz von Dritten und zum eigenen Schutz, so die Solothurner Behörden.
Strafe wegen Brandstiftung längst abgesessen
Der 66-Jährige hat die gegen ihn ausgesprochene unbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Brandstiftung, mehrfacher Störung des Bahnverkehrs sowie Drohung und Schreckung der Bevölkerung längst abgesessen.
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verhängte im vergangenen Dezember indes eine nachträgliche Verwahrung.
An der Verhandlung vor Obergericht zur Verwahrung hatte sich der Mann ausgiebig äussern können. Er sprach ruhig und klar – doch vieles war kaum nachvollziehbar. Seine Mission sei schon lange erfüllt, sagte er. Aktionen wie die Brandstiftung seien nicht mehr notwendig. Er schreibe nun Bücher und Briefe.
Warten auf die KESB im Untersuchungsgefängnis
Der 66-jährige Brandstifter der Solothurner St. Ursen-Kathedrale befindet sich bereits seit mehreren Wochen im Untersuchungsgefängnis Olten. Dies bestätigt sein Anwalt Valentin Landmann. Es sei daher nicht erstaunlich, dass er nun zu solch einer «Verzweiflungstat» habe hinreissen lassen. Der Mann sei für den Zeitraum der Abklärungen durch die KESB an diesem Ort geblieben, weil diese Abklärungen schnell erfolgen sollen, erklärt Claudia Hänzi, Leiterin des Solothurner Amts für Soziale Sicherheit. Die Unterbringung entspreche zwar nicht dem Idealfall, könne aber in Einzelfällen zielführender sein als eine kurzfristige Umplatzierung in eine andere Einrichtung. Varianten für eine künftige Betreuung lägen nun auf dem Tisch, so Hänzi. Sie sei guten Mutes, dass bald eine für alle tragbare Lösung gefunden sei. |