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Aargau Solothurn Bundesrat: Flughafen Zürich macht weiter wie bisher

Der Bundesrat hat am Mittwoch die raumplanerischen Festlegungen für den Flughafen Zürich getroffen, die unabhängig vom Staatsvertrag mit Deutschland sind. Sie entsprechen weitgehend dem heutigen Betrieb mit den heutigen Pisten. Die Aargauer Regierung ist zufrieden.

Weil sich der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland verzögert, hat der Bundesrat beschlossen, den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich in zwei Etappen aufzuteilen. Pistenverlängerungen und der gekrümmte Nordanflug wurden im SIL-Objektblatt erst als «Vororientierung» eingetragen.

Die Anpassungen, die zur betrieblichen Umsetzung des Staatsvertrages nötig sind, werden in der zweiten Etappe vom Bundesrat verabschiedet. Dazu werde es wiederum eine ordentliche Anhörung der Behörden und ein Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung geben, teilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit.

Die Etappierung ermögliche es, die planerischen Grundlagen für bauliche und betriebliche Anpassungen am Flughafen zu schaffen, die in keinem Zusammenhang mit dem Staatsvertrag stehen. Ohne rechtliche Grundlage im SIL-Objektblatt dürfen gemäss Bundesgericht «Flughafenbauten und Betriebsänderungen, die erhebliche Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Kapazität haben», nicht realisiert werden.

Die Festlegungen der ersten Etappe erlauben es, hängige Verfahren umzusetzen, schreibt der Flughafen Zürich in einer Mitteilung. Als Beispiele für Bauprojekte erwähnt er die Zone West, die Umrollung der Piste 28 sowie die Schnellabrollwege für die Pisten 28 und 34. Das Objektblatt ermöglicht Südstarts geradeaus für den Verspätungsabbau bei Bise oder Nebel.

Der Flughafen beabsichtige aus heutiger Sicht aber nicht, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, wie er versichert. Er müsste auch mit dem Veto des Kantons Zürich rechnen. Pistenverlängerungen noch nicht verbindlich Mit der Umsetzung des Staatsvertrages werde gemäss heutigen Erkenntnissen die Verlängerung der Piste 28 (Landungen aus dem Osten) und Piste 32 (Starts in Richtung Norden) nötig sein, schreibt das BAZL.

Diese Verlängerungen seien im Objektblatt erst als Vororientierung eingetragen und damit noch nicht rechtsverbindlich. Der Flughafen könne aber so die notwendigen Planungsschritte einleiten. Über die Pistenverlängerungen wird aber letztlich der Kanton Zürich befinden. Ebenfalls als Vororientierung eingetragen sind der gekrümmte Nordanflug als Alternative zu den Südanflügen. Über diese Option, die nur mit einem satellitengestützten Präzisionsanflug möglich ist, wird auch erst in einer zweiten Etappe definitiv entschieden.

Zürcher Regierung: Zumindest teilweise Planungssicherheit

Der Zürcher Regierungsrat unterstützt das schrittweise Vorgehen des Bundes, weil sich so die bisher angestrebte Planungs- und Rechtssicherheit «zumindest teilweise» herstellen lasse, wie er in einer Mitteilung schreibt. Er fordert, dass die künftigen Anpassungen aufgrund des Staatsvertrags oder zusätzlicher Sicherheitsanforderungen «sehr transparent, aufgrund von gut nachvollziehbaren Unterlagen und mit ausreichend langen Fristen» erfolgen.

Sie bedürften gemäss Regierungsrat einer fundierten politischen Meinungsbildung. Der Schaffhauser Regierungsrat verlangt, dass bei den Änderungen aufgrund des Staatsvertrags das im Nachtbetrieb lärmbelastete Gebiet im Kantonsteil Buchberg/Rüdlingen nicht ausgeweitet wird. Falls dies nicht auf andere Weise erreicht werden könne, müsse auch eine Reduktion der Anzahl Nachtflugbewegungen geprüft werden, heisst es in der Mitteilung.

Der Aargauer Regierungsrat zeigte sich mit dem Entscheid zufrieden. Der Bundesrat habe auf die Anliegen des Aargaus «weitgehend Rücksicht genommen», heisst es in einer Stellungnahme. Mit Blick auf die weiteren Schritte bekräftigte der Regierungsrat seine Ablehnung des gekröpften Nordanflugs über Aargauer Gebiet in Verbindung mit der Surbtalroute.

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