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Fall Dubler Der ehemalige Gemeindeammann von Wohlen schlägt zurück

Das Bundesgericht hat entschieden: Walter Dubler ist kein Betrüger. Nun reagiert der ehemalige Gemeindeammann in einer langen Stellungnahme.

Walter Dubler hat Sitzungsgelder behalten, die er in die Gemeindekasse hätte abliefern müssen. Walter Dubler hat sich selber zu hohe Pensionskassenbeiträge auszahlen lassen. Dieser Sachverhalt ist unbestritten, auch das Bundesgericht sieht das so.

Allerdings: Diese Verfehlungen sind gemäss den Lausanner Richtern weder Betrug noch ungetreue Geschäftsbesorgung. Sie haben das Urteil an das Aargauer Obergericht zurück geschickt und die Beschwerde von Walter Dubler damit in wesentlichen Punkten gutgeheissen.

Nun reagieren Walter Dubler und sein Anwalt in einer langen Mitteilung auf dieses Urteil und freuen sich natürlich. «Wir haben stets betont, dass wir überzeugt sind, dass Walter Dubler keinen Straftatbestand erfüllt hat», heisst es. Nach den rechtlichen Ausführungen äussern Dubler und sein Anwalt dann Kritik gegen verschiedene Seiten.

Was tut Dubler?

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Die Mitteilung von Walter Dubler lässt offen, ob der ehemalige Wohler Gemeindeammann zum Beispiel Schadenersatzforderungen ins Auge fasst oder andere rechtliche Schritte. Ebenfalls offen bleibt, ob Walter Dubler eine Rückkehr in die Politik erwägt. Sein Anwalt war am Freitag für Radio SRF nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Kritik an Kantonsregierung

Im Dezember 2016 hatte der Aargauer Regierungsrat Walter Dubler vom Amt als Gemeindeammann in Wohlen suspendiert. Dubler kritisiert nun, dass die Regierung nicht bis zum Vorliegen des Urteils des Bundesgerichts gewartet habe. «Man darf sich fragen, wie der Regierungsrat im heutigen Zeitpunkt entscheiden würde, wo das Urteil bekannt ist.»

Die Regierung kontert diesen Vorwurf über ihren Sprecher Peter Buri. Das Fehlverhalten von Walter Dubler sei damals erwiesen gewesen: «Im Verfahren vor dem Regierungsrat wurden unabhängig vom Strafverfahren die Sachverhalte festgestellt und die Würdigung des Fehlverhaltens vorgenommen.»

Die Regierung hatte ihren Entscheid damit begründet, dass das Vertrauen zwischen Gemeindeammann und Gemeinderat sowie Verwaltung gestört sei. Zudem hatte sich Dubler gegen die Suspendierung nicht zur Wehr gesetzt. «Das Suspendierungsverfahren ist abgeschlossen.»

Kritik an Medien

Walter Dubler kritisiert auch das Verhalten der Medien. Schon der Einzelrichter am Bezirksgericht habe von einer «regelrechten Hetzjagd» und einer Vorverurteilung gesprochen, heisst es in der Mitteilung vom Freitag. Nun habe sich herausgestellt, dass Walter Dubler zu Unrecht beschuldigt und verurteilt worden sei.

Es hat ein Freispruch in allen Punkten zu erfolgen.
Autor: Christian Bär Anwalt von Walter Dubler

Der Anwalt von Walter Dubler geht zudem davon aus, dass das Obergericht «kaum noch Spielraum» habe. Es muss den Fall zwar noch einmal neu beurteilen, es habe aber «einen Freispruch in allen Punkten zu erfolgen», hält der Anwalt fest.

Auf Anfrage bestätigt die Sprecherin der Aargauer Justiz diese Aussage. «Das Obergericht ist an die Feststellungen des Bundesgerichts gebunden.» Walter Dubler sei also freizusprechen. «Neu zu entscheiden ist vom Obergericht somit einzig die Verteilung der Gerichts- und Parteikosten.»

Kritik an politischen Gegnern

Dass der ganze Fall eine wesentliche lokalpolitische Komponente hat und dahinter ein eigentlicher «Dorfkrieg» steckt, zeigt der Schluss der Mitteilung. Der ehemalige SVP-Einwohnerrat und heutige Grossrat Jean-Pierre Gallati hatte sich in der «Aargauer Zeitung» zum Urteil geäussert und von einem «Freispruch zweiter Klasse» gesprochen.

Dubler und sein Anwalt kontern diese Aussage. Davon könne keine Rede sein. Der letzte Satz in der Mitteilung zeigt, wie vergiftet der persönliche Kampf zwischen dem ehemaligen Gemeindeammann und seinem politischen Widersacher über Jahre ausgetragen wurde: «Vielleicht stünde es Herrn Gallati besser an, künftig zu schweigen», heisst es da.

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