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Aargau Solothurn Der Kanton Aargau will 400 Fussballfelder mehr Siedlungsgebiet

Der Kanton Aargau will sein Siedlungsgebiet bis 2040 um die Fläche 300 Hektaren erweitern. Der neue Richtplan entspricht mit dieser fixen Planung dem neuen Raumplanungsgesetz des Bundes. Er schränkt aber auch das Mitspracherecht der Gemeinden ein.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) rechnet damit, dass die Aargauer Gesamtbevölkerung bis 2040 um 190'000 auf 816'000 Personen wächst. Das bestehende Siedlungsgebiet soll daher um 294 Hektaren erweitert werden.

Diese Fläche entspricht der Fläche von 411 Fussballfeldern oder einem Drittel des Hallwilersees. Zum Vergleich: Auf der gesamten Kantonsfläche von 140'382 Hektaren könnten rund 196'600 Fussballfelder erstellt werden.

300 Hektaren neues Siedlungsgebiet reichen natürlich nicht für 190‘000 Personen. Das sei aber auch gar nicht nötig, erklärt Baudirektor Stephan Attiger gegenüber Radio SRF. Der Aargau verfüge über beinahe 3000 Hektare Bauland-Reserven, die noch nicht überbaut seien. Und das Potential von verdichteten Bauten sei noch lange nicht ausgeschöpft.

Regierungsrat will die Zersiedlung bremsen

Der Richtplan schreibt konkrete Siedlungsgebiete fest. Sechs Gemeinden im Wynen- und Seetal sollen ihr Siedlungsgebiet verkleinern, andere Gemeinden sollen das Gebiet erweitern.

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So will der Kanton das Raumplanungsgesetz umsetzen (15. Mai 2014)
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Damit das prognostizierte Bevölkerungswachstum raumverträglich bewältigt werden kann, setzt der Kanton auch auf innere Siedlungsentwicklung und Verdichtung. So will der Regierungsrat im Richtplan Mindestdichten festlegen, die innerhalb einer Gemeinde sichergestellt werden müssen. Diese Dichten sollen in den Städten höher angesetzt sein als auf dem Land.

Gibt es künftig also nur noch Hochhäuser im Aargau? Baudirektor Stephan Attiger beruhigt: «Häuser und Wohungen, die in den letzten zehn Jahren gebaut wurden, entsprechen eigentlich bereits den neuen Mindestdichten. Man kann sich also an diesen Gebäuden orientieren.» Die Vorgaben seien also moderat gestaltet und würden in vielen Gemeinden bereits eingehalten.

Nach Innen wachsen

50 Hektaren des Siedlungsgebiets sind gemäss Richtplan-Entwurf für Erweiterungen sogenannter Wohnschwerpunkte (WSP) reserviert. Es geht um Standorte, die ein Potenzial für eine qualitativ hochwertige, dichte Wohnraumentwicklung von überregionaler Bedeutung haben.

In den WSP ist eine hohe bauliche Dichte vorgesehen, verbunden mit einer Qualität bei der Gestaltung und der Bauweise. Diese Wohnschwerpunkte sollen auch gut an den öffentlichen Verkehr angeschlossen sein. Vorgesehen sind solche Zonen zum Beispiel in Oftringen, Gränichen, Gebenstorf oder Rheinfelden.

Anpassung ist zwingend nötig

Das Siedlungsgebiet im Richtplan des Kantons hat bislang den rechtskräftigen Bauzonen in den Gemeinden und Städten entsprochen. Diese beschlossen, Land einzuzonen. Regierung und Parlament hatten über die Anpassungen im Richtplan abschliessend zu entscheiden. Eine längerfristige Festlegung des Siedlungsgebiets war nicht vorgesehen. Die Gesamtfläche ergab sich aus der Summe der Einzelanpassungen.

Nach dem Ja des Schweizer Volkes zum revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung ist dieses Vorgehen jedoch nicht mehr zulässig. Im März 2013 hatte das Schweizer Volk in einer Referendumsabstimmung das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von knapp 63 Prozent gutgeheissen. Im Aargau lag die Zustimmung bei 67 Prozent.

Bevölkerung kann mitreden

Der Entwurf des neuen Richtplans liegt in den kommenden vier Monaten in allen Gemeinden öffentlich auf. Parteien, Verbände, Organisationen und Privatpersonen können den Entwurf unter die Lupe zu nehmen und Anträge stellen.

Die Regionalplanungsgruppen prüften den Entwurf bereits. Der Grosse Rat wird voraussichtlich bis Mitte 2015 über den Richtplan entscheiden. Der Baudirektor rechnet durchaus mit Diskussionen, wohl zu Recht. Den einen dürften die Vorschriften zu wenig weit gehen: Trotz neuem Richtplan würden bis 2040 im Aargau 200 Hektaren Fruchtfolgeflächen verschwinden.

Den anderen dürften die Regelungen zu streng sein. Die Gemeinden können in Zukunft nicht mehr frei entscheiden, wo sie Bauzonen errichten wollen. Sie müssen sich an die Vorgaben im Richtplan halten. Nur noch im definierten Siedlungsgebiet darf gebaut werden.

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