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Aargau Solothurn Dintikon: Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Dintikon AG ist ein 29-jähriger Autolenker wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Der Lenker hatte im Juni 2014 einen 28-jährigen Velofahrer angefahren und tödlich verletzt. Er beging Fahrerflucht.

Das Bezirksgericht Lenzburg soll den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten und zu einer Busse von 9000 Franken verurteilen. Das teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der Lenker stand zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls unter Cannabis-Einfluss, wie eine Blut- und Urinprobe ergab.

Der tödliche Unfall hatte sich auf der Bünztalstrasse von Lenzburg in Richtung Dintikon ereignet. Der Lenker übersah den am rechten Strassenrand fahrenden Velofahrer und erfasste diesen mit voller Wucht.

Der Velofahrer wurde mehrere Meter weit an den Strassenrand geschleudert und erlitt tödliche Verletzungen. Automobilisten fanden den leblosen Mann am frühen Morgen und alarmierten die Polizei.

Autolenker vermutete Wildtierunfall

Der Autolenker war weitergefahren, ohne sich um das Opfer zu kümmern und ohne die Polizei zu benachrichtigen. Später gab er an, er sei der Überzeugung gewesen, dass er mit einem Reh zusammengeprallt sei.

Er sei weitergefahren, weil er nichts auf der Fahrbahn habe liegen sehen. Den vermeintlichen Zusammenprall mit einem Reh meldete der Mann am Unfalltag erst gegen Mittag.

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