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Aargau Solothurn Drogenhändler aus Bezirk Baden soll für zehn Jahre ins Gefängnis

Ein mutmasslicher Drahtzieher eines Drogenhändlerrings soll für zehn Jahre ins Gefängnis. Dies fordert die Aargauer Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss von umfangreichen, teils verdeckten Ermittlungsarbeiten. Der Nachtclubbetreiber wurde wegen gewerbs- und bandenmässigen Drogenhandels angeklagt.

Marihuana
Legende: Mutmasslicher Drahtzieher eines Drogenrings angeklagt. Er soll unter anderem mit Marihuana (Bild) gehandelt haben. Keystone

Der 31-jährige Mann soll als Kopf einer mehrere Personen umfassenden Bande am Verkauf von über 50 Kilo Marihuana beteiligt gewesen sein. Dabei soll er einen Umsatz von rund 200'000 Franken erzielt haben, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag bekannt gab.

Zudem wird dem Beschuldigte zur Last gelegt, mehrere Kilogramm Heroingemisch in Umlauf gebracht haben. Der Mann befand sich seit September 2013 in Untersuchungshaft. Letzte Woche verfügte das Zwangsmassnahmengericht die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherheitshaft. Der Angeklagte bestreitet den Grossteil der Vorwürfe.

Auch verdeckt ermittelt

Mit der Anklage wurde eine der umfangreichsten Strafuntersuchungen der letzten Jahre im Kanton Aargau abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Baden führte im Umfeld des Beschuldigten in den letzten knapp vier Jahren Strafverfahren gegen mehr als zwei Dutzend Personen wegen Drogenhandels und Geldwäscherei.

Um diese Strafverfahren überhaupt führen zu können, wickelte die Betäubungsmittelgruppe der Kantonspolizei Aargau über eine Zeitdauer von rund zweieinhalb Jahren verschiedene verdeckte Ermittlungen durch. Das Drahtziehen für die Organisation und Abwicklung diverser Drogengeschäfte lastet die Staatsanwaltschaft dem Betreiber des Nachtclubs an.

Mehr als 20 Personen aus dem Umfeld des Clubbetreibers wurden zwischen Ende 2012 und Herbst 2014 zu unterschiedlichen Freiheitsstrafen von bis zu neun Jahren verurteilt. Mit Ausnahme von zwei am Drogenhandel beteiligten Personen, welche Berufung gegen die Urteile angemeldet haben, sind alle übrigen Personen zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilt.

Neben der Anklage gegen den Hauptbeschuldigten sind beim Bezirksgericht Baden noch zwei weitere Anklagen hängig. Gegen einen weiteren in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten wird die Staatsanwaltschaft Baden voraussichtlich Anfang 2015 Anklage erheben.

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