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Ruedi Trachsel, Medienchef beim EHCO, nimmt im Interview Stellung zur Beschwerde (Andreas Capaul, 03.04.2013)
Aus Regi AG SO vom 03.04.2013.
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Aargau Solothurn EHC Olten reicht im Fall Ronny Keller Beschwerde ein

Der EHCO möchte den Entscheid des Einzelrichters im Fall des tragischen Unfalls um den querschnittsgelähmten Ronny Keller nicht akzeptieren und reicht eine Beschwerde beim Verbands-Sportgericht ein. Der Club möchte ein Verschulden von Gegenspieler Stefan Schnyder nicht vorzeitig ausschliessen.

Die Beschwerde richtet sich gegen den Entscheid, den Vorfall als Unfall ohne Verschulden von Stefan Schnyder zu werten. Der EHC Olten ist der Meinung, dass sich die Beurteilung zu einseitig auf das erstellte Gutachten der Gruppe für Unfallmechanik stützt.

Der EHCO störe sich vor allem daran, dass in der Urteilsbegründung das Verhalten von Ronny Keller als schuldhaft interpretiert werden könne, wie Ruedi Trachsel, Medienchef des EHCO, gegenüber dem Regionaljournal von Radio SRF sagt.

Es geht um viel Geld

Im Rekurs wird es allerdings um mehr gehen als nur um die Wortwahl. Der Entscheid der Sportinstanzen kann auch einen Einfluss auf straf- und zivilrechtliche Verfahren ausserhalb der Sportwelt haben und damit geht es letztendlich um finanzielle Aspekte. Diese spielten beim Entscheid zur Beschwerde allerdings keine Rolle, wie Ruedi Trachsel gegenüber dem Regionaljournal versichert.

Vor allem eine Frage steht im Zentrum: Wessen Versicherung muss künftig für Kellers gesundheitlichen Schaden und Lohnausfall aufkommen? Ob das Ereignis als Unfall oder Foul bewertet wird hat dabei grosse Auswirkungen.

Um Geld geht es dabei nicht nur für Ronny Keller, sondern auch für den EHC Olten und vor allem für den HC Thurgau, wo Keller nächste Saison gespielt hätte. Die Thurgauer müssten nämlich für den bereits unterschriebenen Vertrag die Lohnfortzahlungen leisten.

Wichtiger Entscheid für Stefan Schnyder

Auf der anderen Seite würde Stefan Schnyder Ungemach drohen, falls er später entgegen des erstinstanzlichen Urteils als Täter angesehen würde. Dann könnten Keller und die Clubs Forderungen gegen ihn geltend machen.

Das Urteil der Verbandsjustiz ist auch deshalb von Bedeutung, weil es der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn als Grundlage für ihre Beurteilung dient. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Unfall am 5. März von Amtes wegen eine Untersuchung wegen schwerer Körperverletzung gegen Schnyder eröffnet.

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