Kaum war die neue Aargauer Regierungsrätin Franziska Roth im Amt, häuften sich die Abgänge. Zwei Kommunikationschefinnen weg, auch der Abteilungsleiter Militär und der Gesundheitschef, und am Schluss ging auch noch der Generalsekretär.
Offiziell waren es freiwillige Wechsel, inoffiziell ist anderes zu hören. In der Politik kursierte die Frage, ob der Kanton den ausgeschiedenen Kaderleuten Abfindungen bezahlt habe. Am Donnerstag informierte die Regierung die zuständige Kommission des Grossen Rates über das Prozedere in solchen Fällen. Der Kommissionspräsident Ralf Bucher nimmt Stellung.
SRF News: Es heisst nun, der Kanton schliesse «Auflösungsvereinbarungen» ab mit den scheidenden Kaderleuten. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass es keine Abfindungen oder goldene Fallschirme gibt?
Ralf Bucher, Präsident der Finanzkommission: Es gibt definitiv keine Abfindungen oder Fallschirme. Man hält sich an den gesetzlichen Rahmen. Von zusätzlichen Abfindungen ist man weit entfernt. Das wurde nirgends beanstandet. Deshalb sehen wir keinen Handlungsbedarf.
Auflösungsvereinbarungen seien im Interesse des Kantons, sagen Regierung und Kommission. Warum denn das? Es gibt ja Arbeitsverträge und dort stehen Kündigungsfristen drin.
Das ist schon richtig. Aber die Mitarbeitenden haben generell viele Rechte. Finanzielle Forderungen durchzubringen über die Kündigungsfristen hinaus, ist relativ einfach. Damit das nicht passiert, schliesst man im gegenseitigen Einvernehmen solche Auflösungsvereinbarungen ab, mit dem Ziel, für die betroffene Person möglichst schnell einen anderen Job zu finden. Das entbindet dann den Kanton von weiteren Zahlungen.
Die vielen Wechsel im Gesundheitsdepartement des Aargaus – was haben die gekostet. Können Sie einen Betrag nennen?
Nein, das kann ich nicht. Aber man kann sagen, dass es von der Grössenordnung her sehr überschaubar ist.
Das Gespräch führte Stefan Ulrich.