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Solothurner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen unbekannte Investmentfirmen

Die Firmen treten professionell auf. Sie bieten Interessenten angeblich lohnende Finanzprodukte an. Die Gelder der Investoren verschwinden dann aber im Nichts. Im Kanton Solothurn sind drei Fälle bekannt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Kanton Solothurn sind professionelle Betrüger am Werk, die anbieten, Geld im Ausland zu investieren.
  • Sie haben eine professionelle Homepage und können seriös wirkende Dokumente vorlegen.
  • Die Staatsanwaltschaft Solothurn warnt vor Geschäften mit Unbekannten.
  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt in drei Fällen: drei Personen wurden um insgesamt eine Million Schweizer Franken betrogen.

Aktiv wurde die Staatsanwaltschaft, als Ende 2016 und Anfang 2017 mehrere Anzeigen bei ihr eingingen. Die Geschädigten berichteten, dass unbekannte Personen ihnen angeboten hätten, Geld in ausländische Finanzprodukte zu investieren, meist japanische oder chinesische.

Die Geschädigten zahlten Geld ein, und wurden anschliessend dazu gedrängt, noch mehr einzuzahlen, um nicht alles Geld zu verlieren. Gewinne seien trotz zahlreicher Versprechungen nie ausbezahlt worden.

Drei Strafverfahren eröffnet

Die Geschädigten seien daraufhin misstrauisch geworden und hätten sich bei den Strafverfolgungsbehörden gemeldet, teilte die Solothurner Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft eröffnete in der Folge drei Strafverfahren gegen eine unbekannte Täterschaft wegen Betrugs.

Gemäss derzeitigem Ermittlungsstand der Untersuchungsbehörden agiert die Täterschaft im Namen verschiedener Firmen und Personen. Sie nimmt mittels Schweizer Telefonnummern, in englischer Sprache Kontakt mit potenziellen Investoren auf.

Mit Hilfe einer seriös wirkenden Homepage und durch Zustellung diverser echt wirkender Dokumente in Form von Verträgen und Aktienzertifikate werden die Geschädigten zu Investitionen verleitet. Die Investoren zahlen das Geld auf ausländische Bankkonten ein, vorwiegend in Asien und Zypern.

Staatsanwaltschaft warnt

Die einbezahlten Gelder werden aber nicht in entsprechende Aktienpakete investiert, und die Investoren erhalten auch keine Gewinnauszahlung. Zurzeit sind der Staatsanwaltschaft drei Geschädigte bekannt. Die mutmassliche Deliktsumme beläuft sich auf rund eine Million Schweizer Franken.

Aufgrund des professionellen Vorgehens schliessen die Strafverfolgungsbehörden nicht aus, dass die Täter noch weitere Personen oder Firmen nach demselben Muster kontaktiert und zu Zahlungen verleitet haben oder dies noch tun werden. Die Staatsanwaltschaft warnt davor, Investitionen nur gestützt auf eine Kontaktaufnahme unbekannter Personen via Telefon oder E-Mail zu tätigen.

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