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Aargau Solothurn Fall Schuppisser: Anzeige gegen Aargauer Justizkommission

Die Abwahl von Oberrichter Urs Schuppisser durch den Grossen Rat hat ein juristisches Nachspiel. Der Präsident der grossrätlichen Justizkommission, Franz Hollinger (CVP), hat zwei Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.

Im August hatte der Grosse Rat den amtierenden Oberrichter Urs Schuppisser nach heftiger und kontroverser Diskussion nicht wiedergewählt. Schuppisser, Mitglied der Grünliberalen, war seit Anfang 2011 Oberrichter. Es handelt sich um einen bisher einzigartigen Vorfall im Aargauer Justizwesen. Nun kommt es zu einem juristischen Nachspiel, weil vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind.

Die Strafanzeigen richten sich letztlich gegen Mitglieder der grossrätlichen Justizkommission und des Büros des Grossen Rates.

Pikant daran ist, dass die Anzeige von Franz Hollinger, dem Präsidenten der Justizkommission kommt. Streng genommen ist die Anzeige gegen Unbekannt, klar ist aber: Sie richtet sich gegen die Mitglieder der Kommission.

Denn in der Öffentlichkeit kursierten rund um die Wahl von Urs Schuppiser vertrauliche Informationen, die nur Mitglieder der Kommission kennen konnten.

Franz Hollinger hat noch eine zweite Strafanzeige eingereicht. Sie richtet sich gegen das Büro des Grossen Rates. Auch aus diesem Gremium drangen vertrauliche Informationen rund um die Wahl von Oberrichter Urs Schuppisser an die Medien.

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