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Ein seltener Fehler in den Solothurner Wahlunterlagen
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 16.01.2019. Bild: Keystone
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Fehler beim Verpacken In der Stadt Solothurn sind falsche Wahlzettel im Umlauf

  • Beim Versand der Solothurner Wahlunterlagen für den 10. Februar ist ein Fehler passiert.
  • Die Wahlzettel von Solothurn und Olten wurden teilweise vertauscht.
  • Bis zu 2400 falsche Wahlzettel könnten im Umlauf sein, schreibt die Solothurner Staatskanzlei.

Am 10. Februar wählen die Stimmberechtigten der Stadt Solothurn einen neuen Präsidenten des Amtsgerichts Solothurn – Lebern. Am selben Tag sind die Stimmberechtigten der Stadt Olten zur Wahl aufgerufen. Auch sie bestimmen einen neuen Präsidenten ihres Amtsgerichts Olten – Gösgen. Beim Verpacken der Wahlzettel ist allerdings etwas schief gegangen.

Nach Angaben der Staatskanzlei wurden in mehreren Stimmkuverts falsche Zettel entdeckt. So erhielten manche Solothurner Stimmbürger Oltner Wahlzettel. Anscheinend ist die Verwechslung beim Verpacken der Unterlagen und der Spedition an die Gemeinden passiert. Im Umlauf sei entweder ein falscher Bund (400 Wahlzettel) oder gleich eine ganze falsche Kiste (6 Bunde mit total 2400 Wahlzetteln).

Was tun, wenn Sie einen falschen Wahlzettel haben?

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Die Staatskanzlei Solothurn bittet die Stimmberechtigten der Stadt Solothurn, ihre Wahlunterlagen sorgfältig zu prüfen. Wer Unterlagen aus Olten im Kuvert habe, der solche sich telefonisch bei Stadt oder Kanton melden. Diese stellen den Betroffenen umgehend einen richtigen Wahlzettel zu. Korrekte Wahlzettel können ausserdem am Schalter, bei der Staatskanzlei oder später an der Urne bezogen werden.

Kleine Fehler in Abstimmungs- und Wahlunterlagen kommen laut der stellvertretenden Staatsschreiberin Pascale von Roll gelegentlich vor. Falsche Wahlzettel seien aber selten. Hier musste nämlich etwas doppelt schief gehen. Die Druckerei müsse die falschen Unterlagen liefern und die Gemeinde diese dann auch noch nicht richtig kontrollieren.

Verschiebung der Wahl derzeit kein Thema

Stand heute hat die Verwechslung allerdings keine Auswirkung auf die Wahl am 10. Februar. Eine Verschiebung sei momentan kein Thema, sagt Pascale von Roll. Aber: «Wenn sich allenfalls weitere Erkenntnisse ergeben und ein grösserer Schaden vorliegen würde, dann müsste man das sicher neu beurteilen.»

Die beiden Kandidierenden für die Ersatzwahl in der Amtei Solothurn – Lebern haben nun drei Tage Zeit, Beschwerde einzureichen und eine Verschiebung der Wahl zu verlangen. Beide Kandidierenden sagen auf Anfrage von SRF aber, dass sie darauf verzichten werden. Der Fehler sei ärgerlich, könne aber auch einen positiven Effekt haben. Die Wahlbeteiligung könnte steigen, da die Medien nun über die Amtsgerichtspräsidenten-Wahl berichten.

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