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Ist die Abhängigkeit zur Bauherrin HRS zu gross?
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 27.08.2019. Bild: ZVG
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Fussballstadion Aarau «Die Abhängigkeit besteht gegenseitig»

Im Fall des geplanten Fussballstadions in Aarau entscheidet der Investor, die Firma HRS, was genau gebaut wird. Diese Abhängigkeit gab am Montag im Einwohnerrat zu reden. Die Stadt zahlt für das Stadion rund 17 Millionen Franken, den Grossteil, rund 30 Millionen, die HRS als Bauherrin. Das Aarauer Stadion soll also von der öffentlichen Hand in Zusammenarbeit mit einem Privaten gebaut werden. Solche Projekte bezeichnet man auf Englisch als «Public Private Partnership». Ein Experte für solche Projekte ist Professor Peter Hettich von der Universität St. Gallen.

Peter Hettich

Peter Hettich

Professor für öffentliches Recht

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Peter Hettich ist Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen. Er forscht und lehrt im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie des Bau-, Planungs- und Umweltrechts.

SRF News: Was sind aus ihrer Sicht positive Beispiele für Public-Private-Partnership-Projekte?

Peter Hettich: Es gibt verschieden positive Beispiele, von Verwaltungs-gebäuden, Parkhäusern, aber auch Stadien in gewissen Städten, die gut gelaufen sind.

Welches sind die negativen Beispiele?

Es gibt in der Schweiz wenig Beispiele – im Gegensatz zum Ausland, wo man relativ häufig auf Public Private Partnership (PPP) zurückgreift. Dort hat man PPP auch für kritische Infrastruktur verwendet, wo es ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis gab, das nicht zu einem Erfolg geführt hat.

Gibt es bei solchen PPP-Projekten Schwierigkeiten, die bei jedem Projekt auftauchen?

Bei jedem grossen Bauprojekt hat man Verhandlungen, die zwischen Staat und Privaten stattfindet. Man kann unabhängig von der Finanzierung ein grosses Stadion gar nicht bauen, ohne dass man mit dem Gemeinwesen in Verhandlungen tritt und dort einen Gestaltungsplan aushandelt. Mit dem PPP kommt eine zusätzliche Ebene dazu, indem man mit dem privaten Investor noch über die Finanzierung verhandeln muss. Dies macht das ganze komplizierter und fehleranfälliger.

Nehmen wir konkret das Stadionprojekt in Aarau: Im Einwohnerrat gab es Bedenken, dass man schon Ja sagen kann, am Ende aber abhängig ist vom Investor. Was kann man da machen?

Man kann versuchen, dies vertraglich abzusichern. Das Risiko, wenn der Investor nicht baut. Das ist natürlich aber auch abhängig davon, wie abhängig man von diesem Investor ist.

Das heisst, man will den Investor nicht wütend machen?

Die Abhängigkeit besteht ja gegenseitig. Der Investor lässt sich auch auf eine Kooperation mit der Stadt ein. Er will auch nicht, dass seine Rendite zerstört wird, wenn im Nachhinein Forderungen kommen. Da gibt es Ängste auf beiden Seiten.

Wie weit kann man als Stadt gehen? Wie viel Mitsprachemöglichkeiten kann man bei einem solchen Projekt fordern?

Man sieht in der Praxis ganz verschiedene Formen von Zusammenarbeit in diesem Bereich. Man sieht ganz allgemein, dass über das Bau- und Planungsrecht sehr stark Einfluss genommen wird auf Grossprojekte. Da gibt es immer verschiedene Wünsche, zum Beispiel wegen sozialem Wohnungsbau oder der Verkehrsanbindung.

Das Gespräch führte Bruno von Däniken

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