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Aargau Solothurn Gentechnik: Aargau und Solothurn bleiben skeptisch

Zum neuen Gentechnikgesetz des Bundes äussern sich die Kantone unterschiedlich. Während Solothurn unter Vorbehalten zustimmt, lehnt der Aargau das neue Gesetz rundweg ab. Es sei nicht mit der Schweizer Landwirtschaft kombinierbar, heisst es im Aargau.

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Idee ab, dass nach dem Ablauf des Gentech-Moratoriums 2018 gentechnisch veränderte und konventionelle Landwirtschaft nebeneinander Platz haben sollten. Der Vorschlag sei nicht umsetzbar und werde von den Landwirten wohl nicht akzeptiert.

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Gentechnik: Aargau und Solothurn bleiben skeptisch (Andreas Capaul, 06.05.13)
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Im Gegensatz dazu begrüsst der Solothurner Regierungsrat grundsätzlich die Änderungen des Gentechnikgesetzes. Klare Regeln seien sicher gut, heisst es in der Solothurner Vernehmlassungsantwort. Allerdings solle weiterhin der gentech-freie Anbau die Regel bleiben.

Keine Akzeptanz bei Aargauer Bauern

Die Aufgabenverteilung unter den Landwirten, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) anbauen möchten und denen die weiterhin konventionelle oder biologische Landwirtschaft betreiben möchten, sei nicht nachvollziehbar. Dies hält der Aargauer Regierungsrat in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt fest.

Mit den vorgeschlagenen Regelungen würden GVO-Produzenten die unternehmerische Freiheit der benachbarten Produzenten mit konventioneller Landwirtschaft und Biolandbau einschränken.

Landwirte, die weiterhin konventionellen Anbau oder Biolandbau betreiben wollten, müssten etwa die Anerkennung ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche als gentechnikfreies Gebiet beantragen.

Zudem müssten in gentechnikfreien Gebieten auch konventionell produzierende Landwirte auf Biofuttermittel umstellen. «Diese Massnahme ist nicht nachvollziehbar, würde in der Praxis nicht akzeptiert werden und ist so auch nicht vollziehbar», schreibt der Regierungsrat.

Er fordert in der am Montag auf der Website des Kantons veröffentlichten Stellungnahme einen Grundsatzentscheid für ein Verbot der GVO-Produktion. Forschungsprojekte mit GVO sollten jedoch weiterhin möglich sein.

Ein bisschen mehr Zustimmung in Solothurn

Im Grundsatz begrüsst der Solothurner Regierungsrat, dass nach dem Ablauf des Gentechnikmoratoriums in der Landwirtschaft im Jahr 2017 klare Regelungen gelten sollen.

Allerdings gibt es auch in Solothurn Skepsis. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Nebeneinander von gentechnisch veränderten und konventionellen Agrarkulturen führe zu erheblichen Mehrkosten. 

Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen solle in der Schweiz erst dann möglich sein, wenn daraus ein Mehrwert für Produzenten, Konsumenten und die Umwelt resultiere, hält der Regierungsrat in der am Montag veröffentlichten Vernehmlassung an den Bund fest.

Deshalb verlangt der Solothurner Regierungsrat, dass in der Schweizer Landwirtschaft weiterhin die gentechfreie Lebensmittelproduktion als Standard gilt.

Neues Gentechnikgesetz des Bundes

Im Hinblick auf den Ablauf des soeben bis ins Jahr 2017 verlängerten Gentechnikmoratoriums unterbreitet der Bundesrat den Kantonen einen Vorschlag, wie die Koexistenz von gentechfreien Gebieten und Gebieten mit Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen geregelt werden kann.

Dieser Vorschlag umschreibt vor allem, wie solche gentechfreien Gebiete abgegrenzt werden sollen, damit eine Vermischung in den Endprodukten vermieden werden kann. Ferner sollen die Produkte dieser gentechfreien Gebiete entsprechend bezeichnet werden können.

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