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Aargau Solothurn Hat Solothurner Zweifach-Mörder erneut jemanden getötet?

Am vergangenen Donnerstag war eine Frau in Frenkendorf BL erstochen worden. Die Polizei verhaftete einen Mann. Der Tatverdacht gegen ihn hat sich nun erhärtet. Der Mann ist nämlich einschlägig vorbestraft: in den 90er Jahren war er im Kanton Solothurn wegen zweifachen Mordes verurteilt worden.

Abklärungen hätten ergeben, dass es sich beim mutmasslichen Täter um einen im Kanton Solothurn einschlägig Vorbestraften handelt, teilte die Staatsanwaltschaft Baselland mit. Laut Auskunft des Amts für Justizvollzug des Kantons Solothurn hatte der Mann bereits 1994 in Hägendorf SO ein zweifaches Tötungsdelikt begangen.

Bedingte Entlassung erst im zweiten Anlauf

Damals tötete der heute 61-Jährige mit mehreren Schüssen aus einem Sturmgewehr eine 27-jährige Frau und deren 30-jährigen Bruder. Die Frau war die ehemalige Freundin des Täters. Dieser wurde darauf zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt.

Hände in Hanschellen.
Legende: Lebenslänglich erhielt der Mann, weil er 1994 seine Ex-Freundin und deren Bruder ermordete. 2011 kam er frei. Colourbox

2011 war der Mann mit einer fünfjährigen Probezeit bedingt entlassen worden, wie das Amt für Justizvollzug am Dienstag mitteilte. Seither sei er unter Bewährungshilfe gestanden und habe regelmässig Gesprächstermine bei einem Psychotherapeuten besucht.

Dabei habe er sich kooperativ gezeigt und alle Termine zuverlässig eingehalten. Es hätten keinerlei Anzeichen für eine erneute Gewalttat bestanden.

Zuvor hatte der Kanton Solothurn noch 2009 die bedingte Entlassung des Mannes nach den gesetzlich vorgesehenen 15 Jahren in Haft verweigert. Bei dem Entscheid stützte sich das Departement des Innern auf ein psychiatrisches Gutachten und Empfehlungen der Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern.

Auch dieses Mal wohl Beziehungsdelikt

Im selben Jahr hiess indes das solothurnische Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen diesen Entscheid aus formellen Gründen teilweise gut. Die Fachkommission beurteilte darauf den Mann erneut und erachtete ihn aufgrund eines neuen Gutachtens als nicht mehr gemeingefährlich und sprach sich für eine Öffnung des Vollzugs aus. 2011 empfahl sie, den Mann bedingt zu entlassen.

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Warum kam der Doppelmöder frei? (18.11.2015)
02:16 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 16 Sekunden.

Im Fall der in Frenkendorf getöteten Frau vermutet die Staatsanwaltschaft des Kantons Baselland ein Beziehungsdelikt. Die Frau habe mit dem mutmasslichen Täter eine Beziehung geführt, die von ihr aber vor dem Tötungsdelikt beendet worden sein dürfte.

Die 64-jährige Frau war am Abend des 12. November erstochen worden. Drittpersonen hatten sie danach in einem offenen Carport eines Mehrfamilienhauses entdeckt. Noch in derselben Nacht nahm die Polizei den Tatverdächtigen fest.

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