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Aargau Solothurn Hospiz Aargau kämpft mit finanziellen Problemen

Seit 22 Jahren gibt es den Verein Hospiz Aargau. Die finanzielle Situation des Vereins ist jedoch nicht gut. Dies liegt an der speziellen Situation des Vereins in der Aargauer Gesundheitslandschaft. Der neue Geschäftsführer Dieter Hermann versucht nun, das Steuer herumzureissen.

Sterbehospize unterliegen in der Schweiz in der Gesetzgebung der Langzeitpflege. Dies passt gemäss Hospiz-Aargau-Geschäftsführer Dieter Hermann nicht: «Wir bekommen unsere Klienten meist aus den Spitälern. Dieses Level führen wir weiter.» Dies bedeutet, dass am Schluss nicht alle Kosten vergütet werden.

Ein Drittel der Kosten wird nicht bezahlt

Pro Tag und Bett kostet ein Patient heute 600 bis 650 Franken. Gedeckt über die öffentliche Hand und die Krankenversicherung sind jedoch nur 400 Franken. Deshalb macht Hospiz Aargau pro Patient und Tag rund 200 Franken Defizit. «Das ist der Zustand, und dieser muss über die Gesetzgebung geändert werden», fordert Dieter Hermann.

Das Sterbehospiz ist gefragt

Die Leistungen von Hospiz Aargau sind gefragt. Einerseits, weil die Sterbebegleitungen des Vereins einen persönlicheren Übergang in den Tod erlauben als im Spital. Andererseits schicken zunehmend Spitäler die Todkranken nach einer Pflegedauer von 21 Tagen zu Hospiz Aargau. Die Fallpauschale ist nach dieser Zeit aufgebraucht – damit ist der Patient finanziell nicht mehr interessant.

Hospiz Aargau hat nun die Finanzen überprüft und sich neu aufgestellt. Geschäftsführer Dieter Hermann ist deshalb zuversichtlich, dass sein Hospiz auch nach 2017 den Betrieb weiterführen kann.

Zuschlag für palliativ Care

Dem Aargauer Gesundheitsdepartement (DGS) ist die Problematik bekannt. Sprecher Balz Bruder sagt: «Das Sterbehospiz Aargau fällt tatsächlich zwischen die Spitalfinanzierung und die Pflegefinanzierung. Eigentlich ist es klar der Pflegefinanzierung zugeordnet. Aber dort sind die Fälle nicht richtig abgebildet.»

Der Kanton will die Finanzierungslücke schliessen. Balz Bruder verweist darauf, dass man in der Pflegefinanzierung schon einen Geronto- und Demenzzuschlag kenne für Institutionen, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen. «Es wäre denkbar, dass es in Zukunft auch einen Palliativ-Zuschlag geben könnte.» Das brauche aber viel Zeit. Insbesondere müsse man zuerst Grundlagen erheben zum Bedarf bei der Palliativ Care.

Spitäler schieben nicht ab

Dass Spitäler Patienten in das Sterbehospiz abschieben würden, das kann Balz Bruder nicht bestätigen. Ihm scheinen auch die 21 Tage eine willkürliche Zahl zu sein. «Dass Spitäler generell ihre Patienten abschieben, das zu sagen ist nicht angebracht, weil es von der Systematik der Spitalfinanzierung gar nicht möglich ist», unterstreicht der DGS-Sprecher. Es gebe Fallpauschalen für palliativmedizinische Leistungen. Und mit diesen könnten die Spitäler ökonomisch auch funktionieren.

Louise Thut hat die Idee des Sterbehospizes in die Schweiz gebracht.

Video
Luise Thut
Aus Aeschbacher vom 04.06.2009.
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 53 Sekunden.

(Bildnachweis Front: Colourbox)

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