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Feiern an Feiertagen Im Aargau gilt bald nur noch ein «Tanzverbot ultralight»

Die Gemeinden dürfen neu an bestimmten christlichen Feiertagen die Öffnungszeiten von Restaurants und Bars verlängern - im Einzelfall. Im Moment müssen diese im Aargau an christlichen Feiertagen kurz nach Mitternacht schliessen.

Ein eigentliches «Tanzverbot» gibt es im Aargau schon lange nicht mehr. Auch an hohen Feiertagen sind Veranstaltungen erlaubt - die Öffnungszeiten allerdings sind dabei eingeschränkt.

DJ mischt Musik, im Hintergrund tanzende Menschen
Legende: Es gibt nicht wirklich ein Tanzverbot im Aargau, aber eingeschränkte Öffnungszeiten. Colourbox

Die Vorlage:

Neu sollen die Gemeinden auch längere Öffnungszeiten erlauben können - allerdings nur mit einer «Ausnahmebewilligung», welche im Einzelfall geprüft werden muss.

Dieser Vorschlag zur weiteren Lockerung des Tanzverbots kommt aus den Reihen der SVP. Grossrat Serge Demuth aus Baden hatte den Vorstoss vor Monaten bereits eingereicht.

Dennoch wehrte sich ein Teil der SVP gegen die Möglichkeit zur Verlängerung der Öffnungszeiten vor christlichen Feiertagen.

Die Argumente:

Es gebe nur fünf hohe Feiertage, und diese sollten weiterhin geschützt werden, sagte zum Beispiel Milly Stöckli aus dem katholisch geprägten Muri. Die «Partylöwen» würden es wohl überleben, wenn sie an diesen Tagen etwas früher nach Hause müssen.

«Weg mit dem Tanzverbot»

Box aufklappen Box zuklappen

Im Februar 2016 wurde die kantonale Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot» mit 51,8 Prozent abgelehnt. Daher müssen Restaurants und Bars an christlichen Feiertagen derzeit kurz nach Mitternacht schliessen. Die Regierung versprach damals, dass die Regeln trotz des Volks-Neins gelockert werden und die Gemeinden mehr Kompetenzen erhalten sollen.

Der Aargauer Regierungsrat hingegen betont, die aktuelle Regelung sei vor allem für jüngere Leute schwierig. Kultur- und Konzertveranstaltungen würden damit beeinträchtigt. Interessant: Auch die römisch-katholische Kirche des Kantons Aargau befürwortet die Lockerung.

Die Abstimmung:

Die Mehrheit im Rat stimmte denn auch für die sanfte Liberalisierung: Der Grosse Rat beschloss die Änderung mit 77 zu 44 Stimmen.

Ein geschlossenes Ja gab es von FDP und BDP. Die SVP-Fraktion war geteilt, Nein-Stimmen gab es auch von CVP, EVP, EDU, GLP, SP und Grünen.

Wenn gegen die Änderung des Gastgewerbegesetzes nach der zweiten Beratung kein Referendum ergriffen wird, so sollen die neuen Spielregeln am 1. März 2018 in Kraft treten.

Die Folgen:

Noch ist ungewiss, was die neuen Regeln für Partyvolk und Wirte im Aargau bedeuten. Einige eher ländliche Gemeinden haben sich bereits in ihren Stellungnahmen an die Regierung sehr kritisch geäussert. Sie werden wohl kaum Sonderbewilligungen für längere Öffnungszeiten erlassen.

Barkeeperin schenkt einen Drink ein
Legende: Trinken und Tanzen: In Städten wie Baden künftig wohl länger erlaubt vor hohen Feiertagen als auf dem Land. Keystone

Andere Gemeinden - zum Beispiel die Stadt Baden - erwarten hingegen sehr viele Anfragen. Sie stehen vor dem Problem, dass sie alle Lokale gleich behandeln müssen: Gut möglich, dass in Baden deshalb künftig viele Gastrobetriebe bis um 2 Uhr morgens offen haben vor Karfreitag oder Weihnachten zum Beispiel.

Damit wäre auch dem Abstimmungsresultat vom Februar 2016 durchaus Rechnung getragen: In den Städten nämlich hatte die Initiative gegen das Tanzverbot damals eine Mehrheit erreicht.

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