Der heute knapp 20-Jährige wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt, wie das Jugendgericht Baden mitteilte. Der zweitägige Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Gemäss dem Jugendstrafgesetz dauert die geschlossene Unterbringung maximal bis zum vollendeten 22. Lebensjahr des Verurteilten. Sofern er danach immer noch gefährlich für Dritte sein sollte, wird das zuständige Familiengericht darüber urteilen müssen, ob er gestützt auf das Zivilrecht fürsorgerisch weiterhin untergebracht werden muss.
Das Jugendgericht ordnete weiter an, dass der Verurteilte den Angehörigen des Opfers Schadenersatz für die Bestattungskosten und Genugtuungen in Höhe von je 50'000 Franken für die beiden Eltern und von je 20'000 Franken für die drei Geschwister zahlen muss.
Geständnis widerrufen
Weil der junge Aargauer sein früheres Geständnis widerrufen hatte, fällte das Jugendgericht sein Urteil aufgrund der vorhandenen Indizien. Das Gericht fällte seinen Schuldspruch einstimmig. Der Prozess fand vor Jugendgericht statt, weil der Mann zur Tatzeit erst 16 Jahre gewesen war.
Der Aargauer hatte das Mädchen, Boi, mit einem Holzscheit erschlagen. Die Überreste des Opfers waren im Juni 2010, erst zehn Monate nach dem Verschwinden, in Sessa TI aufgefunden worden. Boi stammte aus dem Kanton Schwyz und war seit August 2009 als vermisst gemeldet.