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Kampf den Gesundheitskosten Auch im Aargau gibt es künftig mehr ambulante Operationen

Immer häufiger bleiben Patienten nur kurz im Spital: Kommen am Morgen, werden operiert, können am Abend wieder nach Hause. Der medizinische Fortschritt macht es möglich.

Davon profitieren die Kantone. Denn: Patienten, die im Spital übernachten, kosten die Kantone Geld. Diese müssen nämlich rund die Hälfte des stationären Aufenthalts berappen.

Liste regelt, wer noch im Spital bleiben darf

Deshalb setzen sich die Kantone dafür ein, dass möglichst viele Patienten das Spital rasch wieder verlassen können. Zum Teil haben sie Listen mit Eingriffen erlassen, die in der Regel ambulant zu erfolgen haben.

Auch der Aargau setzt auf ambulante Behandlungen, um Kosten zu sparen. Es geht um mehrere Millionen Franken jährlich.

Bald soll auch im Aargau eine Liste kommen mit Eingriffen, für welche die Patienten nicht mehr über Nacht im Spital bleiben sollen. Die Regierung will diese in Kürze in der Spitalverordnung festlegen. Diese soll bereits ab nächstem Jahr gelten.

Herzschrittmacher einsetzen und nach Hause

OP-Saal
Legende: Das Ziel der Aargauer Regierung ist es, dass Patienten möglichst kurz im Spital bleiben. Colourbox

Operationen der Krampfadern, eine Kniespiegelung durchführen oder sogar einen Herzschrittmacher implantieren: Das seien mögliche Behandlungen, die auf der Liste landen, meint der Direktor des Kantonsspitals Baden, Adrian Schmitter, gegenüber SRF.

Pro Eintrag auf der Liste soll festgelegt werden, welcher prozentuale Anteil ambulant zu erfolgen hat.

Jeder Fall müsse aber einzeln beurteilt werden, so Schmitter – je nach Alter oder Verfassung des Patienten. Die Verantwortung liege weiter bei den Ärzten.

Beim zuständigen Gesundheitsdepartement gibt es aktuell noch keine Auskünfte zum Thema. Ein entsprechender Bericht über diese neue Liste für ambulante Operationen in einem Fachmagazin wird aber bestätigt.

Situation im Katon Solothurn

Auch im Kanton Solothurn ist eine Liste mit ambulanten Eingriffen ein Thema, heisst es beim zuständigen Gesundheitsamt. Der Regierungsrat habe den Grundsatz «ambulant statt stationär» in seinen Legislaturplan aufgenommen. Nun würden die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Beim Solothurner Gesundheitsamt hofft man aber, dass keine eigene Liste notwendig ist. Man setze auf den Bund, der im nächsten Frühling eine schweizweit gültige Lösung präsentieren wolle.

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