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Aargau Solothurn Kanton Aargau erlaubt Flossfahrten auf dem Rhein nur widerwillig

Der Kanton Aargau hat einem Anbieter von Bootstouren eine Bewilligung erteilt für Flossfahrten auf dem Rhein. Allerdings nur auf dem kurzen Abschnitt zwischen Etzgen und Laufenburg, und lediglich befristet für ein Jahr. Beim Kanton hat man Bedenken, was die Sicherheit solcher Flosse angeht.

Das Floss, das schon bald auf dem Rhein zwischen Etzgen und Laufenburg unterwegs sein soll, ist aus Baumstämmen gemacht und 3,6 auf 9 Meter gross. Der Bootstouren-Anbieter J.C. Weiersmüller hat das Floss selber gebaut.

Beim Kanton Aargau hat man Bedenken, was die Sicherheit solcher Flosse angeht: «Die Flosse haben keine Seitenwände, der Wasserstand ist unterschiedlich hoch, die Strömung unterschiedlich stark. Wir müssen davon ausgehen können, dass der Veranstalter die Sache im Griff hat», sagt Arnold Meyer vom zuständigen Amt für Verkehr, Bau und Umwelt dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF.

Mann mit langen Haaren und Bart im Wasser, hält sich an Boot fest
Legende: Er organisiert die Flossfahrten auf dem Rhein: J.C. Weiersmüller aus Lenzburg, zvg

Bewilligung nur für ein Jahr

J.C. Weiersmüller, der bereits jetzt verschiedenste Bootstouren auf verschiedensten Schweizer Flüssen und Seen anbietet, erhielt die Bewilligung denn auch nur befristet für ein Jahr und verbunden mit Auflagen. So müssen die Passagiere etwa immer eine Schwimmweste tragen und das Floss muss von einem Motorboot begleitet werden.

Weiersmüller hat eine «nautische» Bewilligung erhalten, die ihm grundsätzlich den Betrieb eines Flosses erlaubt. Das Floss selber muss noch vom Strassenverkehrsamt abgenommen werden. Dies sollte jedoch kein Problem sein. Ein baugleiches Floss war bereits einmal zwischen Solothurn und Laufenburg unterwegs - allerdings nur einmal für eine spezielle Veranstaltung.

Kanton beugt sich internationalem Recht

Audio
Warum der Aargau Flossfahrten auf dem Rhein erlauben muss (4.6.14)
02:18 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 18 Sekunden.

Eigentlich hätte der Kanton die Flossfahrten lieber nicht bewilligt. Er beugt sich allerdings mit der nautischen Bewilligung internationalem Recht. Weil der Rhein ein internationales Gewässer ist, kommen internationale Bestimmungen zur Anwendung, das Aargauer Recht bleibt aussen vor.

Der Kanton stellt denn auch klar: Die Bewilligung ist kein Präjudiz. Was auf dem internationalen Rhein jetzt erlaubt werden musste, bleibt auf den Aargauer Flüssen Aare, Limmat und Reuss verboten.

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