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Aargau Solothurn Kanton Solothurn: Abstimmung über Energieartikel ist gültig

Die Beschwerde kam zu spät, deshalb trat das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn gar nicht darauf ein. Das «Ja» in der Abstimmung vom 18. Mai zum Artikel über die Förderung alternativer Energie in der Kantonsverfassung ist deshalb gültig.

Die Verfassungsänderung ist gültig
Legende: Es bleibt dabei: Die Solothurner Kantonsverfassung hat einen Passus über die erneuerbaren Energien. Keystone/Colourbox/Montage SRF

Der Beschwerdeführer hat seinen Einwand am 27. Mai auf die Post gebracht. Aber das hätte er nach dem Entscheid des Gerichts allerspätestens am 26. Mai tun sollen. Das Verwaltungsgericht trat deshalb gar nicht auf die Beschwerde ein und deshalb ist die Abstimmung vom 18. Mai gültig. Das schreibt die «Solothurner Zeitung».

Im Gesetz über die politischen Rechte steht, dass eine Beschwerde spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung eines Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt abzuschicken ist. Und im Amtsblatt waren die Resultate eben schon am 23. Mai publiziert worden.

Audio
Beschwerde gegen Solothurner Energie-Abstimmung (28.05.2014)
02:22 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 22 Sekunden.

«Weil die Verspätung offensichtlich war, konnte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Beat Stöckli, als Einzelrichter darüber entscheiden», schreibt die SZ. «Er tat dies blitzartig: Das Urteil datiert vom 28. Mai, also wohl vom gleichen Tag, an dem die Beschwerde eingegangen war.»

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