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Aargau Solothurn Kanton Solothurn: Prämienverbilligung auch für Gutverdiener

Im Kanton Solothurn ist es möglich, dass Personen Prämienverbilligung erhalten, die es eigentlich gar nicht nötig hätten. Die FDP hätte dies im Kantonsrat ändern wollen. Die Mehrheit des Parlaments hatte aber Angst vor zu viel Bürokratie.

Karten von Krankenkassen
Legende: Die Prämien für die Krankenkassen drücken, aber nicht alle Berechtigten brauchen die Verbilligung auch wirklich. Keystone

Wer wenig verdient, erhält vom Kanton Unterstützung bei der Bezahlung der Krankenkassen-Prämien. Um zu berechnen, wer Prämienverbilligung zugute hat, greift die Verwaltung auf die letzte Steuerveranlagung zurück. Diese ist aber oft ein oder zwei Jahre alt.

So kann es vorkommen, dass jemand Prämienverbilligung erhält, der unterdessen besser verdient und diese gar nicht mehr nötig hätte. Die Solothurner FDP wollte mit einem Vorstoss diesen System-Fehler beseitigen. Nur jene, die das Geld nötig hätten, sollten von der Prämienverbilligung profitieren, verlangten die Freisinnigen am Mittwoch im Parlament.

Unterstützt wurden sie von den Grünen. «Wir laden die Leute geradezu ein, sich unrechtmässig zu bereichern», stellte Kantonsrat Daniel Urech fest. Dass Leute Geld erhalten, die es nicht nötig hätten, störte auch andere Parteien. Die Mehrheit des Kantonsrats wollte den FDP-Vorstoss aber trotzdem nicht überweisen.

Zu viel Bürokratie – zu wenig Nutzen

Audio
Debatte im Kantonsrat (4.9.2013)
01:54 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 54 Sekunden.

Um die Bezugsberechtigung zu kontrollieren, müssten in der Verwaltung mehrere neue Stellen geschaffen werden, befürchteten viele Kantonsräte und warnten vor zunehmender Bürokratie. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Kontrolle wäre schlecht, wurde argumentiert, da es sich nur um Einzelfälle handle.

Lediglich zwei Prozent der Personen, die Prämienverbilligung beziehen, haben sie eigentlich nicht nötig. Demgegenüber sind es im Kanton Solothurn elf Prozent der Beziehungs-Berechtigten, welche auf die Prämienverbilligung verzichten. Der Vorstoss wurde mit 58 zu 29 Stimmen für nicht erheblich erklärt.

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