Der Grosse Rat schaut der Regierung bei der Spitalplanung ganz genau auf die Finger. Weil es aber eine sehr komplexe Materie ist, braucht es genügend Informationen dazu.
In der Vergangenheit kam es vor, dass selbst Mitglieder der grossrätlichen Gesundheitskommissionen unterschiedlich gut über den Planungsstand informiert waren. Deshalb verlangt die Kommission nun von der Regierung, dass diese das Parlament regelmässig orientiert.
Aarau und Baden bleiben eigenständig
Ansonsten hat die Kommission nichts am weiteren Vorgehen der Regierung zu mäkeln. Diese schlägt dem Grossen Rat vor, die beiden Kantonsspitäler Baden und Aarau weiterhin als selbstständige Aktiengesellschaften bestehen zu lassen.
Zwecks besserer Koordination soll im Spitalgesetz dem Kanton, also dem Eigentümer der Spitäler, die Kompetenz gegeben werden, in Notfällen die Verwaltungsräte der beiden Häuser identisch besetzen zu können.
Wichtig ist der Kommission, dass sich die beiden Spitäler nicht gegenseitig konkurrenzieren. Sie würden sich dadurch gegenüber ausserkantonalen Häusern schwächen. Nur mit gegenseitigen Absprachen seien Baden und Aarau konkurrenzfähig im interkantonalen Vergleich.
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