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Aargau Solothurn Letzte Solothurner Bergschule kommt vors Bundesgericht

Es ist die allerletzte Chance für die Bergschule Brunnersberg: Der Gang vors Bundesgericht. Mehrere Familien wagen nun diesen Schritt und kämpfen für die letzte Bergschule im Kanton Solothurn. Dafür haben sie sich jetzt einen Anwalt genommen.

Auf 1100 Metern Höhe steht sie, die letzte Bergschule des Kantons Solothurn. Rund zehn Kinder gehen heute dort zur Schule, in ein Einfamilienhaus. Und um diese kleine Schule namens Brunnersberg wird nun ein letztes Mal gestritten, vor der höchsten Instanz der Schweiz, dem Bundesgericht.

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Bergschule Brunnersberg kommt vors Bundesgericht (11.10.13)
01:10 min
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Nachdem der Kanton im Mai zum wiederholten Male die Schliessung der Bergschule Brunnersberg bekräftigt hatte, ziehen nun mehrere Familien den Fall weiter, wie die «Solothurner Zeitung» schreibt. Auf Anfrage wird zudem klar, dass die Familien einen Anwalt beigezogen haben.

Anwalt Dominik Schnyder aus Balsthal vertritt die Familien vor Gericht. Gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Schweizer Radio SRF erklärt er, dass weder er noch die Familien mehr zum Fall sagen werden. Auch dann nicht, wenn das Bundesgericht den Fall endgültig beurteilt hat.

Lange Diskussionen um Bergschule

Über die Bergschule Brunnersberg wird schon lange diskutiert. Die Schule auf der zweiten Jurakette koste zu viel, so eines der Argumente. Auch die kleine Anzahl Schüler wurde in der Vergangenheit als Kritikpunkt angeführt. Vor rund anderthalb Jahr – just zum 100-Jahr-Jubiläum der Schule – kam ein weiteres Argument dazu.

In einem Bericht wurde klar, dass die kleine Schule den Anforderungen heutiger Schulen nicht mehr gerecht wird. Das heisst: Beim Informatikunterricht oder im Frühfranzösisch könne die Bergschule nicht mehr mithalten, hiess es.

Daraufhin wollte der Kanton den Brunnersberg endgültig schliessen. Unterstützung bekam der Kanton von den vier Gemeinden, welche ihre Schüler dorthin schicken: Mümliswil-Ramiswil, Laupersdorf, Matzendorf und Aedermannsdorf. Die betroffenen Familien akzeptierten den Entscheid nicht und wehrten sich dagegen, dass ihre Kinder künftig ins Tal in die Schule müssen.

Nachdem alle vorherigen Instanzen die Schliessung unterstützt haben, schöpfen die Familien nun das letzte juristische Mittel aus: Das Bundesgericht.

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