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Aargau Solothurn Lohndeckel für AKB-Chef soll bleiben

Höchstens 600'000 Franken pro Jahr soll der Direktor der Aargauischen Kantonalbank verdienen. Diesen Beschluss des Grossen Rates stützt nun auch die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA). Bei der Wahl des Bankrates geht die Kommission zudem auf Konfrontationskurs mit der Regierung.

Der Lohndeckel für den Direktor der AKB geriet jüngst wieder in die Diskussion. Der ehemalige Bank-Coop-Chef Andreas Waespi kann seinen neuen Posten als AKB-Direktor nicht antreten, weil er von der Finanzmarktaufsicht Finma mit einem Berufsverbot belegt wurde (wir berichteten).

Lohndeckel soll trotzdem bleiben

Lohndeckel bei der AKB

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Der aktuelle AKB-Direktor Rudolf Dellenbach verdient rund eine Million Franken pro Jahr. Sein Nachfolger darf aber nicht mehr als 600'000 Franken verdienen. Diesen Lohndeckel beschloss der Grosse Rat 2012. Die AKB befürchtete dadurch Schwierigkeiten bei der Nachfolgeregelung für Dellenbach. In der Tat war die Suche eines neuen Direktors langwierig.

Folglich muss sich die AKB nun erneut auf die Suche nach einem neuen Chef machen und dabei sei der Lohndeckel von 600'000 Franken Jahreseinkommen ein Hindernis, ist die Bank überzeugt. Ein solcher Lohndeckel wurde vom Grossen Rat 2012 per Motion gefordert. Nun steht das entsprechende Gesetz zur Debatte.

Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) empfiehlt nun den Lohndeckel mit dem neuen Gesetz definitiv einzuführen, wie sie am Montag mitteilt. Sie folgt damit dem Vorschlag der Regierung, wonach das Gehalt eines Geschäftsleitungsmitgliedes der Bank höchstens das Doppelte eines Regierungsratsgehalts betragen darf.

Bankrat soll weiterhin vom Parlament gewählt werden

In einer anderen Frage geht die zuständige Kommission aber auf Konfrontationskurs mit der Regierung. Der Regierungsrat wollte nämlich neu den AKB-Bankrat, der für die strategische Führung der Bank zuständig ist, selber wählen.

Dagegen wehrt sich die zuständige Kommission. Sie hat sich grossmehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Bankrat weiterhin durch den Grossen Rat gewählt werden soll, wie es in der Mitteilung vom Montag heisst. Ausserdem soll das Aargauer Parlament weiterhin die Kompetenz zur Entlastung und Abberufung von Bankratsmitgliedern haben.

Der Grosse Rat wird voraussichtlich am 9. Dezember über die Änderungen des Kantonalbankengesetzes diskutieren.

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