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Aargau Solothurn Luftaufnahmen entlarven illegale Bauten im Aargau

Durch Zufall entdeckt der Kanton Aargau immer wieder Gartenhäuschen, Schwimmbecken oder Reit-Sandvierecke, die Hausbesitzer ohne eine Bewilligung gebaut haben. Luftaufnahmen werden ihnen zum Verhängnis.

Korrigendum

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Wir berichtigen einen inhaltlichen Fehler in unserer Berichterstattung: Stefan Grüter, Abt. Baubewilligungen Kt. AG, hat uns Beispiele von illegalen Bauten genannt. Er sprach unter anderem von «Reit-Sandvierecken». Diese Aussage verkürzten wir unzulässigerweise zu «Sandkästen». Wir entschuldigen uns für die Falschinterpretation.

Wer einen Zaun vor sein Haus baut, ohne dass er eine Bewilligung eingeholt hat, der muss damit rechnen, dass das früher oder später an die Öffentlichkeit kommt. Vielleicht kommt die Gemeinde von alleine darauf, vielleicht verpfeift einen der Nachbar, oder aber der Kanton findet es heraus. Wegen Luftaufnahmen.

Das neuste Beispiel kommt aus der Aargauer Gemeinde Uerkheim. Gleich mehrmals meldete sich der Kanton dort wegen Bauten, die plötzlich da standen, obwohl niemand sie bewilligt hatte, die also illegal waren. Herausgefunden hatte dies der Kanton eben wegen Luftaufnahmen.

Diese seien aber nicht extra erstellt worden, um Bauten ohne Bewilligung aufzudecken, sagt Stefan Grüter von der Abteilung Baubewilligungen. Diese kaufe der Kanton alle Jahre ein, damit der Aargau kartografiert sei.

Diese Aufnahmen sind öffentlich zugänglich im Internet. Zusammen mit Zonenplänen und anderem Kartenmaterial. Interessierte können das Material im Internet anschauen; AGIS heisst das System.

Wir spielen nicht Detektiv, wir suchen nicht aktiv nach Bauten ohne Bewilligung, wir stossen zufällig darauf.
Autor: Stefan Grüter Stellvertretender Leiter Abteilung Baubewilligungen

Laut Grüter entdecken die Kantonsangestellten bei etwa jedem zehnten Baugesuch illegale Bauten auf einer Nachbarsparzelle. Es handle sich dabei nicht um grosse Bauten wie beispielsweise Lagerhallen, sondern eher um kleinere Bauten wie Gartenhäuschen, Schwimmbecken, oder Reit-Sandvierecke.

Der Kanton sei in solchen Fällen verpflichtet, die jeweilige Gemeinde zu informieren. Diese wiederum gehe der Sache nach, gegebenfalls müsse der Hausbesitzer nachträglich seine Bauten bewilligen lassen.

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