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Aargau Solothurn Neue Frist für Stricklers Raubtierpark in Subingen

Das Hin und Her um den Raubtierpark von René Strickler in Subingen geht in die wohl letzte Verlängerung. Die Grundstückbesitzerin Espace Real Estate und der Parkbetreiber einigten sich vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt auf einen Vergleich. René Strickler darf doch bis Ende 2015 bleiben.

Es scheint das letzte Kapitel zu sein in René Stricklers Kampf für seinen Raubtierpark in Subingen. Seit elf Jahren betreibt er den Park, seit fünf Jahren möchte die Grundeigentümmerin Espace Real Estate dort Gewerbe und Industrie ansiedeln. Eine Mieterstreckung lief im Sommer 2013 aus. Es folgte eine erfolglose Schlichtungsverhandlung.

Am Mittwoch trafen sich die Konfliktparteien dann vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt. Und dort kam es doch noch zu einem Vergleich. René Strickler erhält eine letzte Mieterstreckung bis zum 31. Dezember 2015. Danach kann die Grundeigentümmerin die Zwangsräumung durchsetzen. Die Firma bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Solothurner Zeitung».

Laut Zeitungsartikel hat Strickler noch immer kaum realistische Pläne, wo und wie er künftig seine 70 Tiere unterbringen will.

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