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Neues Gesetz Fussfesseln statt Zelle jetzt auch im Aargau

Der Kanton Solothurn ist einer von sieben Kantonen, der beim Testversuch «elektronisches Monitoring» mitmacht. Dieser läuft nun seit 2003. Fussfesseln für Verurteilte mit kurzen Strafen (20 Tage bis 12 Monate) hätten sich bewährt, sagt Martin Schmid vom Solothurner Justizvollzug. «Wir haben positive Erfahrungen gemacht. Es entlastet auch die Gefängnisse», so Schmid gegenüber SRF.

Elektronisches Monitoring, Fussfesseln, diese Art von Strafvollzug gibt es ab Januar in allen Schweizer Kantonen – neu auch im Aargau. Dort verspricht man sich einiges davon. «Das bringt den Verurteilten mit kurzen Strafen viel. Sie werden nicht aus dem Alltag gerissen», sagt Michael Hafner, Leiter Vollzugsdienst im Aargau.

Die wichtigsten Punkte:

  • Der Vorteil: Die Verurteilten können ihren Job behalten, die Familie weiterhin sehen.
  • Die Kritik: Die Bestraften werden nicht rund um die Uhr überwacht. Der Sender meldet nur, ob sich der Gefangene zur vereinbarten Zeit zu Hause befindet.
  • Die Zahlen: Im Kanton Solothurn waren es in den letzten fünf Jahren 40 Fälle, in denen Fussfesseln eingesetzt wurden.
  • Die Vorbereitung: Der Aargau hat 25 Fussfesseln bestellt. Er kann bei Bedarf dazu mieten.

Fussfesseln: So funktionierts

Fussfesseln sind für Verurteilte mit kurzen Strafen zwischen 20 Tagen und 12 Monaten gedacht. Die Personen tragen einen Sender am Fussgelenk, zu Hause wird ein Empfängergerät installiert. Ein Programm zeigt dann, wann der Verurteilte zu Hause ist. Mit den Strafbehörden wird ein Wochenplan erarbeitet, wann der Betroffene zu welcher Zeit genau zu Hause sein muss. Hält er sich nicht an die Abmachung, droht der Strafvollzug im Gefängnis. Per 1. Januar 2018 führen alle Kantone das elektronische Monitoring ein, auch der Aargau. Im Kanton Solothurn wird das Ganze seit 2003 praktiziert. Die Erfahrungen seien positiv, heisst es dort.

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