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Klingnauer Stausee Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden

Der Streit zwischen Kanton und Fischereiverband AFV rund um die Sanierung des Klingnauer Stausees geht weiter. Nun muss das Verwaltungsgericht über die Baubewilligung des Kantons entscheiden. Das meldet der Aargauer Fischereiverband auf der Internetseite. Er will bis vor Bundesgericht.

Wir behalten uns vor, den Entscheid des Verwaltungsgerichts anzufechten.
Autor: Aargauer Fischereiverband AFV Beschwerdeführer

Die Vorgeschichte: Der Klingnauer Stausee ist ein bedeutendes Schutzgebiet für Wasser- und Watvögel. Gleichzeitig ist der See ein beliebtes Naherholungsgebiet. Aber der See verlandet mehr und mehr. Das wollte die Aargauer Regierung bereits vor zehn Jahren stoppen. Material sollte aus dem See geholt werden.

Giftige Sedimente: Mehrmals wurde das Projekt überarbeitet: Zuletzt sollten 20'000 Kubikmeter sogenannte Sedimente aus dem See geholt werden. Ein Teil davon ist stark belastet, mit PCB. Dieses wurde früher in elektronischen Bauteilen eingesetzt und gelangte danach in die Umwelt. Stark belastete Sedimente würden nun auf eine Deponie kommen, weniger stark belastete Sedimente in den Rhein.

Bedenken der Fischer: Das passte dem Aargauischen Fischereiverband nicht. Auch das schwach belastete Material sei zu stark belastet, behauptete der Verband. Und: Die Sedimente würden das Laichen für Fische im Rhein schwer machen. Nun erklärt der Kanton, mehrere 1000 Kubikmeter Kies in den Rhein zu kippen, damit die Fische besser laichen können.

Der Stausee von oben
Legende: Der Stausee verlandet immer mehr. Die Regierung will Sedimente abtragen und entsorgen. Aber nicht alle. Gewisse werden auch in den Rhein gekippt zvg/Gerry Thoenen

Gerichtsverfahren gestartet: In 10 Jahren wurde das Projekt vier Mal öffentlich aufgelegt. Der Kanton hat gewisse Anliegen der Fischer im neusten Projekt berücksichtigt. Die Baubewilligung steht. Der Fischereiverband kündigte gegenüber SRF bereits im Dezember an, dass man diese nicht akzeptieren wolle.

Nun hat er zusammen mit dem Schweizer Fischereiverband Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. «Wir behalten uns vor, den Entscheid des Verwaltungsgerichts, sollte er wider Erwarten negativ ausfallen, beim schweizerischen Bundesgericht anzufechten», sagen die Fischer in ihrer Mitteilung auf der Internetseite des Verbands.

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