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Aargau Solothurn Porsche von Raser bleibt im Kanton Solothurn beschlagnahmt

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat den Porsche eines Rasers zu Recht vorläufig beschlagnahmt. Laut Bundesgericht ist die Massnahme zur Absicherung der allfälligen späteren definitiven Einziehung des Luxusfahrzeugs gerechtfertigt.

Im Mai 2013 war ein Autolenker in Welschenrohr in eine Radarkontrolle geraten. Die im Bereich einer Baustelle signalisierte Höchstgeschwindigkeit betrug 60 Stundenkilometer, gemessen wurden beim Betroffenen 145.

silberner Porsche Panamera in Seitenansicht
Legende: Die Solothurner Staatsanwaltschaft beschlagnahmte einen solchen Porsche Panamera eines Rasers. Keystone

Die Solothurner Staatsanwaltschaft eröffnete in der Folge ein Strafverfahren wegen qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung. Das Fahrzeug, ein über 100'000 Franken teurer Porsche Panamera 4S, wurde beschlagnahmt. Laut Bundesgericht zu Recht.

Verschärfte Regeln

Gemäss den Richtern in Lausanne ist die Beschlagnahme geeignet und erforderlich, um die allfällige spätere definitive Einziehung des Wagens sicherzustellen. Das Gericht erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass seit Anfang 2013 mit mindestens einem Jahr Gefängnis rechnen muss, wer Tempo 60 um 60 Stundenkilometer überschreitet.

Eine solche Verurteilung sei auch hier möglich. Damit liege die Einziehung des Fahrzeugs im Bereich des Möglichen. Der Betroffene sei schon mehrfach vorbestraft und biete keine Gewähr dafür, dass er den Wagen in diesem Fall freiwillig herausgeben würde.

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