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Aargau Solothurn Protestaktion gegen AKW Beznau beschäftigt Justiz weiter

Das juristische Nachspiel der Greenpeace-Protestaktion auf dem Gelände des Atomkraftwerkes Beznau im März 2014 dauert an. Alle 66 Aktivisten haben Einsprachen gegen die Strafbefehle erhoben, welche die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ausgesprochenen hatte.

Per Strafbefehl waren 66 Aktivisten zu Geldstrafen in der Höhe von 30 bis 90 Tagessätzen verurteilt worden. Die Strafen wurden bedingt und unbedingt ausgesprochen. Die AKW-Betreiberin Axpo hatte nach dem Protest auf dem Gelände einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung gestellt.

Nun wehren sich die Aktivisten gegen diese Strafbefehle. Das gab eine Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag bekannt.

Video
Greenpeace stürmt AKW Beznau
Aus Schweiz aktuell vom 05.03.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 30 Sekunden.

Gewaltfreie Aktion in sensiblem Bereich

Die Aktivisten waren am 5. März 2014 kurz vor 7 Uhr mit Hilfe von Leitern widerrechtlich über den Absperrzaun ins AKW-Gelände eingedrungen. Einige bestiegen das Gebäude des Reaktors 2.

Sie brachten am Sekundärcontainment (Sicherheitsgebäude) und am Portalkran gelbe Transparente mit der Aufschrift «The End» an. Rund 40 Personen hatten das Gelände nach Polizeikontrollen bis am Nachmittag verlassen.

Weitere Aktivisten, die sich zum Teil mehrere Meter über Boden angeseilt an Gebäuden und auf Dächern befunden hatten, stiegen am Nachmittag auf Anordnung der Polizei herunter. Einige weigerten sich jedoch und wurden mit dem Kran eines Einsatzfahrzeuges der Betriebsfeuerwehr in der Höhe abgeholt und ohne Gewaltanwendung geborgen.

Eine Aktivistin montiert in luftiger Höhe ein gelbes Transparent mit der Aufschrift «The End».
Legende: Gegen die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach haben sich die Aktivisten nun gewehrt. Keystone

Weitere Strafanzeige eingereicht

Im November hatte auch die Atomaufsichtsbehörde ENSI bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Aktivisten sollen bei der Protestaktion Löcher in den Beton eines Reaktorgebäudes gebohrt haben.

Gemäss Kernenergiegesetz stehen Beschädigungen von Vorrichtungen in einer Kernanlage, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung wesentlich seien, unter Strafe.

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