Die Ermittlungen wurden abgeschlossen, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Der 26-jährige Bobadilla hatte mit seinem Sportwagen am 24. Juli die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h um 55 km/h (nach Abzug der Toleranz von 6 km/h) überschritten. Die Polizei nahm ihm den Führerausweis ab.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft klagte den Beschuldigten nach den auf Anfang Jahr verschärften Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln an. Das zuständige Richteramt Dorneck-Thierstein muss zudem über den von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten
Sportwagen entscheiden.
Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren. Welchen Strafantrag die Staatsanwaltschaft stellt, wird erst am Prozess bekannt. Der Termin der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.