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Aargau Solothurn Raubtierpark Subingen: René Strickler geht ans Bundesgericht

Der von einer Zwangsräumung bedrohte Raubtierpark in Subingen wird definitiv ein Fall für das Bundesgericht. Knapp eine Woche vor dem ersten Räumungstermin haben die Verantwortlichen eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Solothurner Obergerichts eingereicht.

Über dem Raubtierpark von René Strickler mit seinen 20 Tigern, Löwen, Bären und Pumas sowie mehreren Hunden, Ziegen und Schweinen schwebt das Damoklesschwert. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Bucheggberg-Wasseramt muss Strickler das Gelände in den kommenden Wochen definitiv räumen.

Die Kleintiere müssen laut Gerichtsbeschluss bis am 15. Juni das Gelände verlassen, die Raubtiere bis spätestens am 15. Juli. Das solothurnische Obergericht bestätigte vor Kurzem das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts.

Kurz vor Ablauf der Frist haben die Verantwortlichen den Entscheid des Obergerichts mit einer Beschwerde vor das Bundesgericht gezogen. Dies bestätigten gegenüber der Nachrichtenagentur sda am Freitag sowohl eine Sprecherin des Bundesgerichts, wie auch Werner Ballmer, Sprecher und Leiter der Task Force Gruppe Raubtierpark.

Investoren stehen angeblich auf der Matte

Strickler und Ballmer wollen damit eine weitere Fristerstreckung erreichen, damit sie das Grundstück der bisherigen Eigentümerin, der Espace Real Estate, abkaufen können. Bisher scheiterte der Kauf an den fehlenden Finanzen.

Seit dem letzten Gerichtsentscheid hätten mehrere seriöse Interessenten beschlossen, Kaufverhandlungen mit der Besitzerin zu führen, teilten die Verantwortlichen des Raubtierparks am Freitag mit. Wegen der äusserst knappen Zeitverhältnisse sei man gezwungen gewesen, beim Bundesgericht eine Beschwerde einzureichen.

Strickler habe mit nahestehenden Personen und Fördervereinen die Gründung einer Betriebsgesellschaft eingeleitet, um aktiv und zukunftsgerichtet die Führung seines Parks sicherzustellen. Die Betriebsgesellschaft werde sich auch mit der langfristigen Sicherung des Standortes inklusive der notwendigen Investitionen befassen.

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Aus Schweiz aktuell vom 03.02.2016.
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