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Aargau Solothurn Raubtierpark Subingen: René Strickler scheitert vor Obergericht

René Strickler wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Räumung seines Raubtierparks in Subingen. Doch beim Obergericht des Kantons Solothurn blitzt er ab. Dieses hat seine Beschwerde gegen den Räumungsentscheid abgewiesen.

Raubtierpark Subingen

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Das Areal des Raubtierparks gehört der Firma Espace Real Estate. Strickler ist Mieter. Die Firma würde ihm das Land verkaufen, wenn er es bezahlen könnte. Strickler sagt seit Jahren, er habe Investoren, die das Geld bald einschiessen würden. Es geht dem Vernehmen nach um eine Summe von 14 Millionen Franken.

Der «Solothurner Zeitung» liegt der Entscheid des Obergerichts vor. Dieses hält daran fest: Bis Mitte Juni müssen die Kleintiere weg sein, bis Juli die grossen Raubkatzen.

Das Gericht weist die Beschwerde Stricklers gegen den Räumungsentscheid ab, weil dieser ja selber einem Vergleich zugestimmt habe. Das war im Februar 2015. Damals unterschrieb Strickler ein Papier und verpflichtete sich, seinen Park bis Ende 2015 zu räumen.

Mit der Beschwerde sei offenkundig, so das Gericht, dass Strickler den Vergleich nicht umsetzen wolle. Und in Anbetracht der Tatsache, dass Strickler die Kündigung des Mietverhältnisses schon 2009 erhalten habe, sei die angedrohte Ausweisung bis Mitte Juli verhältnismässig.

René Strickler könnte sich nun noch vor Bundegericht gegen diesen Entscheid wehren.

Video
Raubtierzoo droht Zwangsräumung
Aus Schweiz aktuell vom 02.02.2016.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 4 Sekunden.

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