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Aargau Solothurn Recherswil: Betonplatten auf dem Zuggleis sind kein Bubenstreich

Gleich mehrmals haben junge Männer im Sommer 2014 Betonplatten auf die SBB-Neubaustrecke gelegt. Es sei ein «dummer Bubenstreich» gewesen, haben die Männer am Donnerstag vor Gericht erklärt. Das Richteramt Bucheggberg Wasseramt sah das ganz anders.

Zwei junge Männer sind zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt worden, weil sie 2014 im Kanton Solothurn an zwei Tagen mehrere Steinplatten auf ein Gleis der SBB-Neubaustrecke Bern-Olten gelegt hatten. Was die Angeklagten als «dummen Bubenstreich» abtaten, war für das Gericht ein Delikt, das zu bestrafen ist.

Der Blick aus dem Führerstand eines Zuges.
Legende: Die jungen Männer legte Betonplatten auf die Neubaustrecke zwischen Olten und Bern. Keystone

Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt bestätigte am Donnerstag die zuvor zwischen der Staatsanwaltschaft und den beiden Männern ausgehandelten Strafen. Ein 21-Jähriger aus dem Kanton Aargau wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Für sechs Monate muss er ins Gefängnis. Der Mann ist bereits vorbestraft. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

Ein 26-jähriger aus dem Kanton Solothurn kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Beide Männer wurden wegen mehrfacher Störung des Eisenbahnverkehrs und qualifizierter Sachbeschädigung verurteilt. Sie haben ihre Taten zugegeben.

Alkohol und Gruppendynamik

Es handle sich ganz klar nicht um einen Bubenstreich, sagte der Amtsgerichtspräsident bei der Eröffnung der Urteile. Die alkoholisierten Männer hatten am Abend des 26. August 2014 bei Recherswil auf ein Gleis der SBB-Neubaustrecke Bern-Olten an fünf Stellen insgesamt sieben, je 20 Kilogramm schwere Kabelkanaldeckel gelegt.

Es sei sehr viel Alkohol im Spiel gewesen bei diesen Taten, erklärten die Verteidiger der beiden jungen Männer gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn. «Es gab eine Gruppendymanik, in Kombination mit Alkoholkonsum. Und: Sie überlegten sich in keinem Moment, was die schlimmen Konsequenzen sein könnten», erklärte Verteidiger Daniel Gehrig.

Keine Fussfesseln

Box aufklappen Box zuklappen

Eigentlich hätte einer der Täter die sechs Monate Haft zu Hause mit elektronischen Fussfesseln absitzen können. Das war Teil der Abmachung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Doch das Bundesgericht rügte im Mai den Kanton Solothurn, er erlaube zu häufig elektronische Fussfesseln. Als Reaktion daraus ist dies in dem Fall nun nicht möglich.

Ein Intercity-Zug donnerte mit 200 km/h in zwei der Betonplatten. Der Zug konnte die Fahrt fortsetzen. Der Lokomotivführer meldete den Vorfall daraufhin der Betriebszentrale. Ein nachfolgender Zug fuhr auf Sicht – der Lokführer konnte deshalb die fünf weiteren Kabelkanalplatten erkennen und anhalten.

Der Bremsweg reichte jedoch nicht aus, und der Zug kollidierte mit den Hindernissen. Die Neubaustrecke musste für mehrere Stunden gesperrt werden. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, hatten die beiden Schweizer bereits am Abend des 13. Mai 2014 an gleicher Stelle fünf Kabelkanaldeckel, Schottersteine und Armierungseisen auf die Gleise gelegt.

Schadenersatz von fast 53'000 Franken

Die beiden Männer müssen laut Urteil des Amtsgerichts der SBB den Schaden von insgesamt 52'890 Franken bezahlen. Es sei nicht einfach ein Jux gewesen, sagte auch der anwesende Staatsanwalt Raphael Stüdi. «Das zeigen die Saktionen, die nun verhängt wurden. Das ist ganz klar kein dummer Bubenstreich.»

Es habe eine Gefährdung bestanden, auch wenn in diesem Fall die Betonplatten keine Entgleisung zur Folge gehabt hätte. Die Freiheitsstrafen von 18 und 24 Monaten seien angemessen. Am Vandalenakt vom August 2014 waren auch drei Jugendliche beteiligt. Sie waren zur Tatzeit 12, 14 und 16 Jahre alt. Welche Strafen sie erhalten haben, ist nicht bekannt.

Urteil ist definitiv

Das Urteil ist übrigens bereits rechtskräftig, da es in einem sogenannten abgekürzten Verfahren entstanden ist. Die beiden Parteien hatten sich im Vorfeld bereits geeinigt, so dass kein Weiterzug mehr möglich ist.

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