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Überrissene Mietzinsen Region Zofingen sagt Sozialwohnungs-Abzockern den Kampf an

Mit neuen Mietzinsrichtlinien sollen die Gemeinden den «Machenschaften dubioser Liegenschaftsbesitzer» das Handwerk legen.

Die Mitteilung des Regionalverbands Zofingenregio tönt dramatisch. Von «Machenschaften dubioser Liegenschaftsbesitzer» ist die Rede. Ist das nicht übertrieben? Martina Bircher: «Überhaupt nicht. Es ist dramatisch. Es hat sich in den letzten Jahren ein regelrechtes Geschäftsmodell auf dem Rücken der Sozialhilfeempfänger, aber auch der Steuerzahler, etabliert. Dem haben wir jetzt den Kampf angesagt».

Martina Bircher ist Sozialvorsteherin von Aarburg und leitet eine Arbeitsgruppe aller Sozialvorsteher der Region Zofingen. Die Arbeitsgruppe hat nun neue Mietzinsrichtlinien ausgearbeitet, um die Abzockerei mit Sozialwohnungen zu stoppen.

Marod und schäbig

Das «Geschäftsmodell» sieht so aus: Liegenschaftsbesitzer kaufen alte Gasthöfe oder ehemalige Hotels. Statt die Gebäude zu sanieren, vermieten sie die einzelnen Zimmer an Sozialhilfeempfänger. Und das zu überhöhten Preisen. Denn letztlich zahlen ja die Sozialämter, welche für die Sozialhilfeempfänger zuständig sind.

Zum Teil seien die Zimmer sehr klein und schäbig, sagt Bircher. Es komme vor, dass Zimmer ohne Waschmaschine und ohne Dusche/WC angeboten werden. Oder mit winzigen Fenstern.

300 Franken für ein Zimmer

Wie viel eine Unterkunft für Sozialhilfeempfänger kosten darf, steht eigentlich in den Mietzinsrichtlinien, welche die meisten Gemeinden haben. Das Problem: Meistens steht in den Richtlinien nur, was eine Wohnung für eine Person kosten darf, nicht aber, wie teuer ein einzelnes Zimmer sein soll. Das nützen die Liegenschaftsbesitzer aus und verlangen für ein kleines Zimmer soviel wie für eine Wohnung.

Deshalb hat der Regionalverband der Zofinger Gemeinden nun neue Richtlinien ausgearbeitet, welche auch Zimmer aufführen. Für ein einzelnes Zimmer, das grösser ist als 10 Quadratmeter und ausreichend möbliert ist (mit Bett, Stuhl, Kochgelegenheit und Dusche/WC) wird als maximaler Mietzins 500 Franken empfohlen. Für ein Zimmer, das kleiner ist als 10 Quadratmeter, und über keine Kochgelegenheit oder Dusche/WC verfügt, sind es 300 Franken.

Bircher hofft, dass damit das Geschäftsmodell der Liegenschaftsbesitzer zerschlagen werden kann, und künftig in der Region Zofingen weniger ehemalige Gasthöfe und Hotels in reine Sozialhilfeempfänger-Unterkünfte umgewandelt werden.

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