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Mitleid als Motiv
Aus Schweiz aktuell vom 17.01.2013.
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Aargau Solothurn Rupperswiler Tötungsdelikt: Mann verurteilt

Das Bezirksgericht hat am Donnerstag einen 66-jähriger Mann aus Rupperswil verurteilt. Der Mann muss für 7.5 Jahre ins Gefängnis wegen vorsätzlicher Tötung. Er hatte vor zwei Jahren seine Frau umgebracht. Diese war dement. Das Gericht glaubte dem Mann nicht, dass er die Frau aus Mitleid getötet hat.

Die Strafe wurde nicht nur für die Tötung der Frau ausgesprochen. Sie bezieht sich auch auf Fahren in angetrunkenem Zustand und auf Fahren trotz Ausweisentzug. Nachdem der Mann seine Frau umgebracht hatte, fuhr er nämlich ziellos mit dem Auto herum und trank Alkohol.

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Bähram Alagheband aus dem Gericht im Gespräch mit Stefan Ulrich (17.1.2013)
03:22 min
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Am Schluss war er so betrunken, dass ihn die Polizei buchstäblich von der Strasse auflesen musste. Sie nahm ihm den Führerschein ab und bracht ihn nach Hause. Der Mann ging aber zum Auto zurück und stellte es wieder in die Garage.

Als die Polizisten den Mann bei sich zu Hause ablieferten, konnten sie nicht wissen, dass im Schlafzimmer die Ehefrau tot auf dem Bett lag. Der Mann hatte sie erschlagen und erstickt. Gefunden wurde sie erst einige Tage später, nachdem Verwandte unruhig geworden waren.

Widersprüchliche Angaben

Die Frau hatte die Alzheimer-Krankheit, sie brauchte praktisch rund um die Uhr Betreuung. Am Tag ihres Todes hatte sie Blasenschmerzen. Ihr Mann brachte ihr einen Tee. Plötzlich habe er sie nicht mehr leiden sehen können, deshalb habe er sie umgebracht, sagte er den Behörden.

Am Prozess vor dem Bezirksgericht Lenzburg machte der 66-Jährige Angaben, die sich widersprachen. Einerseits zeigte er Reue für seine Tat im Oktober 2010 und sagte, dass die Tat eine Kurzschlusshandlung gewesen sei. Er würde seine Frau nicht mehr umbringen.

Andererseits gab der Angeklagte auch zu, dass er wisse, dass es Betreuungsangebote für Demenzkranke gebe. Er habe aber bewusst auf ein solches Angebot verzichtet und seine Frau bewusst umgebracht.

«Wie einen räudigen Hund umgebracht»

Der Staatsanwalt sprach vor Gericht von einem «sehr brutalen Vorgehen». Das Bild des fürsorglichen Ehemannes passe nicht dazu. Der Angeklagte habe seine Frau «wie einen räudigen Hund» umgebracht. Die Staatsanwaltschaft verlangt 10 Jahre Gefängnis für den Mann.

Die Verteidigung fordert bloss 3 Jahre. Sie betonte vor Gericht, dass der Angeklagte überlastet gewesen sei, überfordert mit seiner Frau. Dies habe er selber aber nicht gemerkt und deshalb keine Hilfe gehohlt.

Schneller Fortschritt der Demenz

Laut der Anklageschrift hatte eine ärztliche Untersuchung der Ehefrau des Angeklagten zwei Jahre vor der Tat ergeben, dass sie an Demenz erkrankt war. Der Gesundheitszustand der Frau verschlechterte sich rasch. Der Ehemann betreute seine Frau ohne fremde Hilfe.

Demenzkranke verlieren zusehends ihre geistigen Fähigkeiten wie das Denken, Erinnern und die Orientierung. Sie können alltägliche Aktivitäten kaum mehr eigenständig vornehmen.

Laut Anklageschrift hatte die Frau am 6. Oktober 2010 über starke Blasenschmerzen geklagt. Ihr Mann machte ihr einen Tee. Plötzlich begann die Frau zu zittern und konnte nicht mehr sprechen. Der Mann führte seine Ehefrau ins Schlafzimmer und legte sie aufs Bett, wie es in der Anklageschrift heisst. Dort sei ihm der Gedanke zu kommen, seine Frau umzubringen.

 

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Kein einfacher Fall für das Gericht Lenzburg (Bähram Alagheband, 17.01.2013)
01:32 min
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Im Schlafzimmer erdrosselt

Mit einer leeren Likörflasche aus der Küche schlug er zunächst zwei Mal heftig auf die rechte Schädelseite der im Bett liegenden Frau. Als die Frau noch atmete, versuchte der Mann sie mit einem Kissen zu ersticken. Weil sich der Brustkorb noch immer bewegte, erdrosselte er seine Ehefrau mit dem Gurt eines Bademantels. Nach zwei bis drei Minuten stellte er gemäss Anklageschrift fest, dass das Opfer tot war.

Nach der Tat verliess der Mann die Wohnung und fuhr mit seinem Auto planlos herum. Am Abend kam er wieder nach Hause und schlief auf der Couch im Wohnzimmer. Auch an den folgenden Tagen fuhr er im Auto in der Gegend herum und schlief jeweils im Wohnzimmer. Am Freitag ging er auf eine Beizentour und wurde von der Polizei stark angetrunken auf der Strasse liegend angehalten. Ab Samstag verliess er die Wohnung nicht mehr.

Am Montag, fünf Tage nach der Tat, tauchte die Regionalpolizei am Wohnort auf, weil er nicht zur Arbeit erschienen war. Der Mann öffnete gemäss Polizei die Türe - und die Polizisten stiessen in der Wohnung unerwartet auf die Leiche der Frau. Der Mann gestand gleich, er habe seine Frau getötet. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

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Unterstützung für Angehörige
Aus Schweiz aktuell vom 17.01.2013.
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