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Aargau Solothurn Schlafzimmer-Mord von Dulliken kommt vor Bundesgericht

22 Jahre nach der Tat muss sich nun auch das Bundesgericht mit dem Schlafzimmer-Mord von Dulliken befassen. Ein Mittäter zieht das Urteil des Solothurner Obergerichts nach Lausanne weiter, wie sein Anwalt gegenüber SRF bestätigte.

Das Obergericht Solothurn hat im Januar einen 52-jährigen Mann verurteilt. Er sei als Mittäter am Raubmord von 1993 in Dulliken beteiligt gewesen.

Damals hatten zwei Serben einen 80-jährigen Mann in seinem Schlafzimmer erdrosselt. Die Solothurner Justiz sah die Schuld des Mittäters als erwiesen an und verurteilte ihn zu acht Jahren Freiheitsstrafe.

Nun zieht der Pflichtverteidiger das Urteil weiter nach Lausanne, wie die «Solothurner Zeitung» berichtete. Der Anwalt bestätigte diesen Bericht gegenüber SRF. Sein Klient halte sich nach wie vor für unschuldig, erklärte er. Und: Die Justiz habe keine schlüssigen Beweise für seine Schuld vorlegen könne, man müsse ihn deshalb nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freisprechen.

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Der Fall im Überblick (14.1.2015)
00:58 min
abspielen. Laufzeit 58 Sekunden.

Der mutmassliche Haupttäter wurde im vergangenen Jahr von der serbischen Polizei verhaftet. Er wartet in Serbien auf sein Strafverfahren.

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