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Aargau Solothurn Solothurner Fernwärmezwang wird ein Fall für die Richter

Darf eine Gemeinde ihren Bewohnern vorschreiben, wie sie heizen müssen, ob mit Öl, Gas oder Fernwärme? Eine brisante Frage, die der Solothurner Regierungsrat mit einem klaren Ja beantwortet. Das passt den Beschwerdeführern aus der Stadt Solothurn nicht. Sie ziehen den Fall vor Verwaltungsgericht.

Das Solothurner Fernwärmenetz

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Legende: Keystone

Seit 2007 nutzt die Regio Energie die überschüssige Wärme der Kehrichtverbrennungsanlage Kebag in Zuchwil. Bereits hat sie über 23 Kilometer Leitungen verbaut. Die Fernwärme wird in Form von heissem Wasser (80 bis 130 Grad) zu den Endverbrauchern geleitet. Das abgekühlte Wasser fliesst dann über ein zweites Rohr in in die Fernwärmezentrale zurück.

Schon seit Jahren fragen sich Hausbesitzer in der Stadt Solothurn, ob ein Fernwärmezwang für gewisse Quartiere zulässig ist oder nicht.

2010 hatte der Gemeinderat der Stadt Solothurn den Masterplan Energie und damit einen Fernwärmezwang beschlossen. Demnach müssen Grundeigentümer in bestimmten Stadtgebieten bei Neubauten oder neuen Heizungen ab 10 Kilowatt zwingend Fernwärme nutzen. Ausser, sie finden eine andere erneuerbare Energie, die günstiger ist.

Die Leitungen sind schon gebaut

Die Firma «Regio Energie», die der Stadt gehört, hatte daraufhin begonnen, kilometerlange Fernwärme-Leitungen in Solothurn zu verbauen. Zugleich begann aber auch ein juristischer Kampf. Vier Grundeigentümer machten Beschwerde gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Erschliessungsplan, und eine Einwohnerin reichte bei der Kantonsregierung eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt ein.

Ende April hat die Regierung entschieden, dass der Fernwärmezwang zulässig ist. Das wollen die Beschwerdeführer nun aber nicht akzeptieren. Sie werden das Machtwort der Regierung deshalb vor Verwaltungsgericht anfechten, sagt ihr Rechtsanwalt Dominik Strub auf Anfrage von Radio SRF.

Bis vors Bundesgericht?

Jurist Strub ist nachwievor überzeugt, dass der Staat einem Hauseigentümer nicht vorschreiben darf, wie er zu heizen hat. Vielleicht werde man diese Grundsatzfrage am Schluss sogar durch das Bundesgericht beurteilen lassen, lässt der Anwalt durchblicken.

Die Solothurner Regierung hatte ihren Entscheid zugunsten des Fernwärmezwangs unter anderem folgendermassen begründet:

  • Die Eigentumsgarantie werde durch den Fernwärmezwang nicht verletzt. Es werde ja kein Grundeigentum entzogen. Es handle sich nur um einen leichten Eingriff, wie bei vielen anderen Bauvorschriften, z.B. in welchem Quartier welche Dachform zulässig ist.
  • Das kantonale Energiegesetz sehe ausdrücklich vor, dass Gemeinden für bestimmte Gebiete die Energieversorgung regeln, indem bestimmte Energieträger vorgeschrieben werden können.
  • Die Nutzung ohnehin vorhandener Wärme als Energieträger stehe «zweifelsfrei im öffentlichen Interesse». Auch ein Anschlusszwang sei von öffentlichem Interesse. Damit werde sichergestellt, dass sich die Investition des Gemeinwesens amortisiere.
  • Die staatliche Intervention in die Eigentumsfreiheit sei verhältnismässig. Der bestimmungsgemässe Gebrauch eines Grundstücks werde weder verunmöglicht noch stark erschwert.
  • Die personellen Verknüpfungen zwischen Gemeinderat und Regio Energie (Stadtpräsident Kurt Fluri ist von Amtes wegen Verwaltungsratspräsident der Firma) seien «verfahrensrechtlich unbedenklich und übrigens in der kleinräumigen Schweiz auch nicht zu verhindern».

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