«Wir wissen, dass diese Regelung für viele Jagdvereine eine Belastung ist», bestätigt Jürg Froelicher auf Anfrage. Der Chef des Amts für Wald, Jagd und Fischerei ist sich bewusst, dass die Vereine je nach dem hohe Beträge zahlen müssen. «Es gibt keine Grenze nach oben, sie müssen einfach die Hälfte der Wildsau-Schäden bezahlen, egal ob das mehrere 100 Franken oder mehrere 1'000 sind.»
Diese Regelung stösst auch dem Jagdrevier Solothurn sauer auf. An der Generalversammlung am Montagabend forderte das Jagdrevier ein neues, faires Gesetz. Das berichtet die Solothurner Zeitung.
Kanton Solothurn plant Gesetzesrevision
Der Kanton Solothurn habe die Lage bereits erkannt, informiert Jürg Froelicher auf Anfrage. Deshalb soll in der nächsten Legislatur eine Gesetzesrevision ausgearbeitet werden. Nicht nur wegen der Wildsäue. Es gebe noch mehr Gründe, warum sich dieser Schritt aufdränge.
Wie dieser Vorschlag für eine Gesetzesrevision aussehen könnte, ist noch bekannt. Nachdem die Regierung die Vorlage ausgearbeitet hat, wird sie in den Kantonsrat kommen.
Im Aargau zahlen die Jagdvereine weniger
Eine andere Regelung, die den Jägern entgegen kommt, hat der Kanton Aargau. «Bei uns zahlt der Jagdverein den Schaden selber, solange er nicht mehr als 25 Prozent des Pachtzinses ausmacht», erklärt Jagd- und Fischereiverwalter Thomas Stucki. Wenn also ein Verein beispielsweise 4'000 Franken Pacht pro Monat zahlt, und der Schaden 1'000 Franken oder weniger ausmacht, dann muss er diesen übernehmen. Wird es mehr, so springt der Kanton ein und bezahlt.
Wenn der Schaden in diesem Beispiel auf bis zu 3'000 Franken ansteigt, also drei Viertel des Pachtzinses ausmacht, wird genauer hingeschaut. «Dann nimmt der Kanton das Gespräch mit dem Verein auf und klärt ab, ob dieser alles richtig macht.» Ist dem so, bezahlt der Kanton auch weiterhin und es wird nach einer Lösung gesucht, um die Schäden gering zu halten.
Wenn der Verein jedoch nicht alle Auflagen einhält und die Jagd nicht so abläuft, wie sie sollte, dann könne der Kanton Kosten an die Jagdvereine oder Jagdgesellschaften abwälzen. Zur Zeit gebe es aber keine solchen Fälle. Drum dränge sich auch eine Änderung des bestehenden Gesetzes nicht auf.
Auch der Fall der Jagdgesellschaft Berg sei kein Grund zur Beunruhigung. Laut Gerüchten soll diese Gesellschaft sich aufgelöst haben, weil zuwenig Wildsäue geschossen worden waren und dadurch der finanzielle Druck zu gross wurde. Der Präsident der Jagdgesellschaft Berg nahm bisher dazu keine Stellung.
Noch keine Nachfolger für «Berg» gefunden
Die beiden Jagdreviere, welche die Jagdgesellschaft Berg aufgegeben hat, sind indes noch nicht wieder vergeben. «Mündlich haben bereits von mehreren Seiten Interessenbekundungen erhalten», erklärt Thomas Stucki auf Anfrage. Schriftlich liegt jedoch noch keine Bewerbung vor. Bis 30. April haben Jagdvereine noch Zeit, sich für die beiden Reviere «Olsberg» und «Rheinfelden-West» zu bewerben.