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Solothurner Jagdverordnung Fido muss ausserhalb des Waldes doch nicht an die Leine

Der Solothurner Regierungsrat ist über die Bücher gegangen. Er will die Leinenpflicht für Hunde nun doch nicht so drastisch verschärfen, wie ursprünglich vorgesehen.

Ursprünglich wollte die Regierung, dass Hunde im Wald und auf einem 100 Meter breiten Streifen ausserhalb des Waldes an die Leine müssen, und zwar von April bis Juli. Das Parlament hat sich jedoch mit einem Veto gegen die entsprechende Verordnung gewehrt.

Regierung lenkt nur halb ein

Nach dem Veto des Parlaments lenkt der Regierungsrat nun ein. Er will Fido nur noch im Wald an die Leine nehmen, aber nicht mehr auf dem 100 Meter breiten Streifen am Waldrand. Der Vollzug der angedachten Regel wäre schwierig gewesen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Dienstag.

An der zeitlichen Leinenpflicht von April bis Juli halte man aber fest, betont die Regierung. Heute gilt die Leinenpflicht in Solothurner Wäldern nur von Mai bis Juni. Mit einer Leinenpflicht von April bis Juli wären die Regeln im Kanton Solothurn gleich wie in den Nachbarkantonen Aargau und Basel-Landschaft.

Kommt es erneut zum Veto?

Auch die längere Dauer der Leinenpflicht war vom Parlament im September kritisiert worden. Dass die Regierung nun trotzdem daran festhält, heisst: Es könnte erneut zu Diskussionen kommen.

Gegen die neue Verordnung könnte sich das Parlament nämlich abermals wehren. Es braucht dazu 17 Kantonsparlamentarier, die ihr Veto einlegen. Dann käme die Verordnung nochmals ins Parlament.

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