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Spital-Operationen Herzschrittmacher werden im Aargau neu ambulant eingesetzt

Mehrere Behandlungen an Herz, Blutgefässen, Händen, Füssen, Leisten und Knien werden ab 2018 im Kanton Aargau ambulant statt stationär durchgeführt. Das heisst, dass die Patienten nach der Behandlung gleich wieder nach Hause gehen können, oder müssen.

Der Aargauer Regierungsrat hat dies in der Spitalverordnung so festgelegt. Betroffen sind 13 verschiedene Behandlungen und Untersuchungen, zum Beispiel Eingriffe am Gebärmutterhals oder Nierenstein-Zertrümmerungen (siehe Liste).

Kanton will sparen Spitäler sind skeptisch

Die Regierung wolle mit dieser Massnahme sowohl einem Patientenbedürfnis nachkommen, als auch das Effizienzpotenzial in der Gesundheitsversorgung weiter ausschöpfen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.

Der Chef des Kantonsspitals Aarau, Robert Rhiner, ist skeptisch. Er fragt sich, ob die Patienten die Änderung mitmachen. Sie kämen es schliesslich am meisten zu spüren, etwa wenn sie am späten Abend entlassen werden:

Eine grosse Herausforderung für die Patienten ist, wenn sie abends um sieben oder acht Uhr nach Hause können und noch nicht so sicher auf den Beinen sind.
Autor: Robert Rhiner CEO Kantonsspital Aarau

Beim Kanton teilt man diese Bedenken nicht. Das Spital rasch wieder verlassen zu können, sei durchaus ein Patientenbedürfnis, meint Barbara Hürlimann:

Ich glaube, für den Patienten ist es ein Komfort, wenn er am Abend wieder nach Hause kann, vor allem wenn er eine Familie hat.
Autor: Barbara Hürlimann Leiterin Abteilung Gesundheit Kanton Aargau

Es gibt Ausnahmen

Die neue Spitalverordnung sieht auch Ausnahmesituationen vor, in denen grundsätzlich ambulant vorzunehmende Eingriffe trotzdem weiterhin stationär durchgeführt werden können.

Ausnahmen sind beispielsweise, wenn Patientinnen und Patienten besonders schwer erkrankt sind, schwere Begleiterkrankungen haben, nach einer Operation eine intensive Behandlung oder Betreuung benötigen, oder wenn soziale Faktoren vorliegen, die eine ambulante Behandlung verunmöglichen.

Bald nationaler Standard?

Der Kanton Luzern hat die Förderung der ambulanten Behandlung am 1. Juli 2017 eingeführt. Ebenfalls vorgesehen ist die Einführung auf Anfang 2018 in den Kantonen Zürich, Wallis und Zug.

Im Kanton Solothurn wird das Thema bald im Parlament diskutiert. Das Bundesamt für Gesundheit plant eine nationale Lösung auf das Jahr 2019.

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