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Aargau Solothurn Steuerbefreiung für Solothurner Vereine? Ja, aber nicht sofort.

Vereine und Organisationen mit ideellen Zwecken werden weniger Steuern zahlen müssen. Das haben National- und Ständerat 2015 beschlossen. Bis das in der ganzen Schweiz gilt, will der Kantonsrat keine eigene Regelung für Solothurner Vereine.

Ältere Frauen mit Gesangsbüchern.
Legende: Dieser Gesangsverein wird von den Steuern befreit. Aber nicht sofort. Colourbox/Symbolbild

Vereine und juristische Personen mit ideellen Zwecken sollen von der Steuer befreit werden. Das hat der mittlerweile zurückgetretene Alexander Kohli mit einem Auftrag verlangt, als er noch FDP-Kantonsrat war.

Am Mittwoch wurde Kohlis Anliegen nun im Kantonsrat behandelt. Aber nicht einmal seine Partei unterstützte es. Die Forderung sei vom Bundesrecht «rechts überholt» worden, begründete FDP-Sprecher Beat Loosli. Als Kohli seinen Auftrag eingereicht habe, sei noch nicht klar gewesen, dass der Bund die Vereins-Steuer schweizweit regeln werde.

Abwarten ist besser

Tatsächlich wurde die neue Bestimmung des Bundes auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Und die Kantone haben nun zwei Jahre Zeit, ihre Gesetze an das neue Bundesrecht anzupassen.

Die Solothurner Regierung versprach, fristgerecht eine Vorlage zur Umsetzung des Bundesgesetzes zu unterbreiten. Die grosse Mehrheit des Kantonsrats fand, es sei sinnvoll, darauf zu warten. Es sollten jetzt keine Abweichungen zum Bundesrecht geschaffen werden.

Diesem Vorgehen stimmte der Kantonsrat mit 79 zu 12 Stimmen zu. Nur die SP-Fraktion stimmte dagegen. Sie sprach sich gegen jegliche Steuerbefreiung aus.

Was der Auftrag eigentlich wollte

Der Auftrag von Alexander Kohli hatte verlangte, dass für Vereine und juristische Personen mit ideellen Zwecken die Freigrenze für den steuerbaren Gewinn auf 20‘000 Franken und jene für das steuerbare Vermögen auf 300‘000 Franken erhöht werden.

Zudem sollte das Vereinsregisters abgeschafft und die periodische Überprüfung durch die kantonalen Steuerrevisoren auf zehn Körperschaften pro Jahr limitiert werden. Gefordert wurde auch die Einführung einer Selbstdeklarationspflicht bei Überschreiten der genannten Freigrenzen im Rahmen einer Steuererklärung.

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