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Streit um Radarfalle Badener Blitzer wird zum Gerichtsfall

  • Die Stadt Baden will weiterhin eine stationäre Verkehrsüberwachungsanlage an der Kreuzung Gstühl bauen.
  • Gegen den abschlägigen Entscheid des Regierungsrats hat der Stadtrat Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht.
  • Man sei nun an der Einschätzung des Gerichts interessiert, so der Stadtrat.
  • Eine Radarfalle sei nötig, um die «Gefahrenzone» Gstühl-Kreuzung zu entschärfen.
  • Die Anlage soll die Einhaltung von Rotlicht und Geschwindigkeiten kontrollieren.

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Der Badener Kampf für einen Blechpolizisten
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 20.02.2018.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 37 Sekunden.

Seit dem geplanten «Blitzer» streiten sich die Stadt Baden und der Kanton Aargau seit längerem. Die Stadt möchte die Anlage installieren, das Baudepartement, der Grosse Rat und auch die Regierung lehnen dies aber ab. Wie begründet die Stadt nun ihren Weiterzug ans Verwaltungsgericht? Stadtrat Matthias Gotter gibt Antwort

SRF News: Kanton und Parlament sind gegen die Anlage: Ist das Vorgehen der Stadt nun nicht einfach Zwängerei?

Matthias Gotter: Natürlich kann man das als Zwängerei betrachten. Es hängt davon ab, von welcher Seite es anschaut. Wir haben immer die Meinung vertreten, dass an dieser Kreuzung aus Sicherheitsgründen Handlungsbedarf besteht. Dabei spielt die monetäre Motivation keine Rolle. Nach wie vor liegt unser Fokus auf der Sicherheit und wir möchten dort mit unserer fundierten Zählung, welche wir in den letzten Jahren durchführten, diese Möglichkeit mit der stationären Überwachungsanlage anwenden. Wir haben das Gefühl, dass wir diese Kreuzung so sicherer gestalten könnten. Dass hier nun eine Petition, Motionäre und diverse Gremien dazu Nein sagten, gehört zum politischen Prozess.

Sie sagen, dass die Stadt belegen kann, dass es sich hier um eine gefährliche Kreuzung handelt, dass viele Fahrzeuge fahren zu schnell oder bei roter Ampel. Die Regierung hingegen sagt, dass es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt und keine Anlage nötig ist. Sind Kanton und Stadt im Besitz unterschiedlicher Zahlen?

Laut meinen Erkenntnissen benützt die Regierung ältere Zahlen als wir. Die Stadt Baden hingegen bezieht sich auf sehr neue Zahlen. Wir nahmen im Jahr 2015 eine Zählung vor und sind auf andere Resultate gestossen. Grundsätzlich muss man sich die Frage stellen, welche Werte man benutzt. Es hängt nämlich davon ab, welche Kategorie von Unfällen für die Statistik relevant sind. Anscheinend hat hier der Kanton nicht die gleiche Handhabung wie wir.

Es ist eine Tatsache, dass die Stadt Baden einen relativ grossen Betrag ins Budget aufgenommen hat. Rund 700 000 Franken sollen durch diese stationäre Überwachungsanlage in Form von Bussen eingenommen werden. Viele Leute denken nun, dass die Stadt auf diese Weise die Finanzen aufbessern wollen, da die Stadt schon knapp bei Kasse ist.

Es liegt natürlich auf der Hand, dass einige Leute zu diesem Schluss kommen. Die zusätzlichen Einnahmen sind ein Nebeneffekt, sind nicht unsere Motivation. Das habe ich schon mehrmals erwähnt.

Die Infrastruktur, auf welcher die Anlage stehen soll, gehört dem Kanton. Sie wollen diese nicht auf ihrer Strasse haben. Was geht jetzt vor? Der Kanton oder die Gemeinde, welche auf ihrem Gebiet für Sicherheit sorgen will?

Das ist genau der Punkt, an welchem wir finden, dass eine weitere, neutrale Instanz – das Verwaltungsgericht – darüber befinden soll, wie man jetzt vorgehen sollte.

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