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Fall Dubler Suspendierter Wohler Gemeindeamann ist juristisch rehabilitiert

Das Aargauer Obergericht hat den Ex-Gemeindeammann von Wohlen, Walter Dubler, in allen Anklagepunkten freigesprochen. Mit diesem Freispruch folgte das Obergericht den Vorgaben des Bundesgerichts.

Das Urteil vom vergangenen Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden, teilten die Gerichte Kanton Aargau am Freitag mit.

«Befehl» aus Lausanne umgesetzt

Das Bundesgericht hatte im Juni die Verurteilung von Dubler wegen mehrfachen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung aufgehoben. Die Richter in Lausanne stellten fest, dass die Tatbestände der jeweiligen Straftaten entgegen der Auffassung des Obergerichts nicht erfüllt seien.

So fehlten sowohl die Täuschungsabsicht wie auch Arglist. Allerdings hat der Ex-Gemeindeammann gegen reglementarische Pflichten verstossen, indem er Sitzungsgelder für Mandate nicht an die Gemeinde weiterleitete. Diese Gelder standen im Zusammenhang mit seiner Funktion.

Pflichtverletzung, nicht Betrug

Dabei handelte es sich gemäss Bundesgericht jedoch lediglich um eine Pflichtverletzung. Betrug lasse sich aus dem Vorgehen des Gemeindeammanns nicht ableiten.

Dubler hatte nur einen Teil der Sitzungsgelder, die er als Präsident eines Regionalplanungsverbandes bekam, in die Kasse von Wohlen abgeliefert. Zudem liess Dubler ohne Gemeinderatsbeschluss zu seinen Gunsten rund 4000 Franken zu viel in die Pensionskasse einzahlen.

Vor einem Jahr hatte das Aargauer Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Zurzach gegen Dubler bestätigt und sogar verschärft. Das Obergericht wies die Berufung von Dubler, der sich in Wohlen in den Augen seiner Kritiker während Jahren wie ein «Dorfkönig» aufführte, vollumfänglich ab. Dubler war seit 1998 Gemeindeammann.

Das Obergericht hatte die ursprünglich ausgesprochene Geldstrafe verschärft. Dubler wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt. Zusätzlich zu diesen 66'000 Franken gab es eine Verbindungsbusse von 6000 Franken. Gegen dieses Urteil wehrte sich Dubler mit Erfolg vor Bundesgericht.

Regierungsrat setzte Dubler ab

Der Regierungsrat hatte Dubler per 1. März 2017 disziplinarisch entlassen. Der 62-Jährige habe als Gemeindeammann «mehrfach Pflichtverletzungen» begangen. Es gebe kein Vertrauen mehr. Eine Rückkehr ins Amt hätte gemäss Regierungsrat das ordnungsgemässe Funktionieren des Gemeinderats gefährdet.

Der Regierungsrat hatte die Absetzung im Dezember 2016 beschlossen und mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt war Dubler bereits seit mehr als einem Jahr vom Amt suspendiert gewesen.

Wahlen am 24. September

Aktuell führt Vize-Ammann Paul Huwiler viertgrösste Gemeinde im Freiamt. Der CVP-Politiker stellt sich anlässlich der Gemeindewahlen als neuen Gemeindeammann zur Verfügung. Ebenso sein Gemeinderatskollege Arsène Perroud von der SP. Walter Dubler hat für die Wahlen am 24. September nicht mehr kandidiert.

Einschätzungen von Redaktor Maurice Velati

Ende gut, (fast) alles gut. Der jahrelange Dorfkrieg in Wohlen dürfte nun endlich zu Ende sein. Die Verwaltung wird umgebaut, ein neuer Gemeindeammann übernimmt die Führung, Walter Dubler und sein ärgster politischer Feind, der ehemalige SVP-Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati, sind aus der Dorfpolitik mehr oder weniger verschwunden. Politisch haben damit zwar die Gegner von Walter Dubler gewonnen. Juristisch aber gewinnt Walter Dubler und kann damit sein Gesicht wahren. Ein Verbrecher ist er nicht.

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