Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn hat einen Landwirt aus Boningen angeklagt, wegen Tierquälerei und Widerhandlungen gegen das Tierseuchengesetz. Der Mann hat seine Rinderherde vernachlässigt. Total waren 26 Rinder betroffen, 17 sind gestorben. Ein Tier musste wegen seines kritischen Zustandes eingeschläfert werden.
Die Staatsanwaltschaft habe «umfangreich» ermittelt, teilt sie mit. Der Mann habe den Rindern zu wenig Futter gegeben, oder zu wenig ausgewogenes Futter. Als die Tiere krank wurden, zog er keinen Tierarzt bei. Auch die toten Tiere meldet er nicht. Sie wurden auch nicht «fachgerecht entsorgt», so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Drohende Strafe offen
Der Mann ist gemäss der Staatsanwaltschaft geständig. Das geforderte Strafmass gibt die Staatsanwaltschaft erst bei der Hauptverhandlung bekannt. Für die vorgeworfene Tierquälerei sieht das Gesetz aber eine Höchststrafe von 3 Jahren Haft oder eine Geldstrafe vor.
Wann der Gerichtstermin ist, steht noch nicht fest. Die Anklage erfolge im abgekürzten Verfahren, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.
Entlastung für Behörden
Auch mit engmaschigeren Kontrollen hätte der Tierschutzfall nicht verhindert werden können. Dies geht aus einer Expertise hervor. Gemacht hat sie der aussenstehende Fachmann Michael Hässig von der Universität Zürich. Die Behörden hätten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, sagt der Bericht. |