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Tierschutzfall Boningen Tote Rinder auf Bauernhof: Kanton hat nichts versäumt

Im Tierschutzfall von Boningen mit 16 toten Rindern auf einem Bauernhof hat der Veterinärdienst des Kantons Solothurn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Zu diesem Schluss kommt ein verwaltungsinterner Untersuchungsbericht.

Das ist neu: Auch mit engmaschigeren Kontrollen hätte der Tierschutzfall nicht verhindert werden können. Dies geht aus einer Expertise hervor. Gemacht hat sie der aussenstehende Fachmann Michael Hässig von der Universität Zürich. Die Behörden hätten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, sagt der Bericht.

Genaue Todesursache: Im Stall des Hofes konnte laut Untersuchungsbericht das tödliche Nervengift Botulinum Neurotoxin C/D nachgewiesen werden. Dies lege die Vermutung nahe, dass dieses Gift aufgrund eines nicht ordnungsgemäss entsorgten Tierkadavers entstanden sei. Die anderen Tiere hätten das Gift über die Nahrung aufgenommen und seien darauf innert kurzer Frist verendet.

Die Vorgeschichte: Im Mai 2016 wurde die Polizei telefonisch alarmiert. Im Stall eines Hofes in Boningen lägen tote Rinder. Tatsächlich wurden 16 tote Rinder gefunden. 10 Rinder waren noch am Leben. Sie wurden auf einen anderen Hof gebracht. Gegen den Landwirt wurde ein Nutztierhaltungsverbot verfügt.

Behörden
Legende: Doris Bürgi, Kantonstierärztin, Michael Hässig, Veterinär Universität Zürich, Peter Studer, Leiter Rechtsdienst Kanton. Mario Gutknecht/SRF

Die Kritik: Auf dem Bauernhof in Boningen hatten sehr grosse Mängel in der Versorgung der Tiere und der Futterqualität bestanden. Der Landwirt darf nach einem Entscheid des Veterinärdienstes keine Tiere mehr halten. In der Folge geriet der kantonale Veterinärdienst ins Schussfeld der Kritik. Dem Amt wurde in der Öffentlichkeit und in einem Teil der Medien eine Mitschuld am Tod der Tiere gegeben.

Bereits im Mai 2012 erhielt der Veterinärdienst eine erste Tierschutzmeldung. Der Nährzustand der Rinder auf dem Bauernhof sei mangelhaft, hiess es. Im April 2014 und Juni 2015 gingen zwei weitere Meldungen ein. Nach jeder Meldung wurde der Hof vom Veterinärdienst kontrolliert.

Strafuntersuchung läuft: Die verwaltungsinterne Untersuchung ist mit dem Bericht abgeschlossen. Die Strafuntersuchung gegen den Landwirt hingegen ist noch hängig und Sache der Staatsanwaltschaft.

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